(Registrieren)

Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder soll vervollständigt werden - Bundesregierung reagiert auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Geschrieben am 09-02-2010

Hamburg (ots) - Das Bundesministerium der Justiz will die
vollständige erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
vorantreiben. Die bisherige Ausnahmeregelung für nichteheliche
Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, soll in Reaktion auf
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
weitestgehend beseitigt werden. Hieraus könnte sich für Väter
nichtehelicher Kinder einschneidende Konsequenzen bei der
Erbfolgeplanung ergeben.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen
Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die erbrechtliche Gleichstellung
sämtlicher nichtehelicher Kinder herbeigeführt werden soll.

Grundsätzlich wurde das Erbrecht nichtehelicher Kinder bereits mit
einem Gesetz aus dem Jahre 1969 gesetzlich verankert. Seit dieser
Zeit gehören auch nichteheliche Kinder zu den gesetzlichen Erben
ihres Vaters. Allerdings besteht nach wie vor eine Ausnahme für
nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Solche
Kinder gelten als mit ihren Vätern nicht verwandt und haben daher
keinen gesetzlichen Erbanspruch. Das Bundesverfassungsgericht hatte
die Regelung 1976 und 1996 für verfassungskonform erklärt.

Nachdem jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) am 28. Mai 2009 entschieden hatte, dass die Ungleichbehandlung
ehelicher und nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren
wurden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße,
sieht sich die Bundesregierung nun zum Handeln gezwungen.

Nach dem Gesetzesentwurf werden für künftige Sterbefälle auch die
vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ehelichen
Kindern gleichgestellt. Sie beerben ihre Väter also als gesetzliche
Erben.

Allerdings soll dieses Erbrecht nicht zu Lasten von
hinterbliebenen Ehefrauen gehen. Um deren Vertrauen in die frühere
Regelung zu schützen, wird ihnen eine gesetzliche Vorerbschaft
eingeräumt. Das bedeutet: Stirbt der Vater, erbt zunächst seine
Ehefrau. Erst wenn auch diese stirbt, erhalten die betroffenen
nichtehelichen Kinder ihren Anteil als Nacherbschaft.

Eine weitere Einschränkung ist für die Fälle geplant, in denen der
Erblasser bereits vor dem Inkrafttreten der geplanten Neuregelung
verstorben ist. Denn dann sind die erbrechtlichen Folgen bereits
eingetreten; das Vermögen des Erblassers ist auf die nach alter
Rechtslage berufenen Erben übergegangen. Wegen des Vertrauensschutzes
soll es für nichteheliche Kinder, deren Väter bereits vor dem 29. Mai
2009 verstorben sind, grundsätzlich bei der früheren Rechtslage
bleiben. Eine rückwirkende Anwendung der Neuregelung wäre damit auf
solche Erbfälle beschränkt, die nach der oben genannten Entscheidung
des EGMR eingetreten sind.

"Es ist noch nicht sicher, ob und wann die geplante
Gesetzesänderung realisiert wird", betont Dr. Michael von Hinden von
der Hamburgischen Notarkammer. Gleichwohl könne es bereits heute
geboten sein, sich mit der eigenen Erbfolgeplanung
auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob insoweit Handlungsbedarf
bestehe. Väter von vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen
Kindern sollten überlegen, ob sie bei ihrer bisherigen
Nachlassplanung davon ausgegangen sind, diesen Kindern stünde kein
gesetzliches Erbrecht zu. Sollen die nichtehelichen Kinder nicht
Erben des Vaters werden, ist es erforderlich, dass sie in einem
Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen werden, so Dr. von Hinden.

Zu beachten bleibt jedoch, dass auch die nichtehelichen Kinder
pflichtteilsberechtigt sind. Soweit nun im Einzelfall durch die
geplante Neuregelung weitere Pflichtteilsberechtigte hinzukämen, kann
dies dazu führen, dass ein evtl. fein austariertes System der
Nachlassplanung nunmehr zu erheblich anderen Ergebnissen führt. Um
diese Veränderungen möglichst weitgehend zu vermeiden und
unerwünschte Pflichtteilsansprüche zu begrenzen, sollten sich
Betroffene eingehend beraten lassen, und ihre Testamente /
Erbverträge ggf. anpassen. Dies kann insbesondere in solchen Fällen
geboten sein, in denen Anteile an einem Unternehmen zum Vermögen
gehören.

Februar 2010: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von
der Rheinischen Notarkammer, Frau Dr. Anja Heringer von der
Landesnotarkammer Bayern, Herrn Daniel Wassmann von der Notarkammer
Pfalz sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
www.nowak-communications.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

250865

weitere Artikel:
  • Barthle: Arbeitsministerin in der Pflicht Berlin (ots) - Anlässlich des heute verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle MdB: Die Karlsruher Richter haben Umsicht bewiesen, da die bisherige Regelung bis zum Ende dieses Jahres in Kraft bleibt und damit keine Auswirkungen für den Bundeshaushalt 2010 haben wird. Die Bundesarbeitsministerin ist aber jetzt in der Pflicht, umgehend eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Vorgaben gerecht wird, mehr...

  • Friedrich (CSU) nach Hartz IV-Urteil: Spielraum für Steuersenkungen verkleinert Bonn (ots) - Bonn/Berlin, 09. Februar 2010 - Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hans-Peter Friedrich, sieht die Spielräume der Bundesregierung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Hartz-IV-Leistungssätze eingeschränkt. Gegenüber PHOENIX sagte er: "Es wird bei den Kindern möglicherweise teurer, weil man die Kinder jetzt gesondert berechnen muss und man zurecht auch die Bildungschancen der Kinder einbeziehen muss .... und wenn es teurer wird, bedeutet das natürlich, weniger Haushaltsspielräume mehr...

  • Rheinische Post: Westerwelle beschert sich bei Merkel über Röttgen Düsseldorf (ots) - Düsseldorf Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP) hat im Koalitionsausschuss die Kernkraftpolitik von CDU-Umweltminister Norbert Röttgen scharf attackiert. Nach Informationen der Rheinischen Post (Mittwoch-Ausgabe) stellte Westerwelle fest, dass Röttgens Äußerungen zum Atomausstieg nicht die Linie der Koalition wiedergäben und nicht in Deckung mit dem gebracht werden könnten, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei. In Regierungskreisen hieß es, Westerwelle habe mit dieser massiven Kritik die Rückendeckung der CSU mehr...

  • Rheinische Post: FDP-Politiker fordert Kürzung der Hartz-IV-Sätze Düsseldorf (ots) - Der Berliner FDP-Bundestagsabgeordnete Martin Lindner hat sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu Hartz IV für eine Kürzung der Regelsätze ausgesprochen. "Eine Neujustierung der Bundesregierung sollte ohne Kürzungen der Regelsätze nicht vonstatten gehen", sagte Lindner der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Gleichzeitig sollten die Hinzuverdienstgrenzen deutlich erhöht werden, um mehr Anreize zu schaffen, eine Arbeit aufzunehmen. "Das Lohnabstandsgebot wird faktisch unterlaufen", mehr...

  • Rheinische Post: Union sieht kaum Folgen durch Hartz-IV-Urteil Düsseldorf (ots) - Die CDU/CSU-Fraktion hält die negativen Auswirkungen des Hartz-IV-Urteils auf den Bundeshaushalt für begrenzt. "Ich hatte im Vorfeld des Urteils Schlimmeres befürchtet", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Norbert Barthle, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) . "Das Urteil muss nicht unbedingt zu neuen Milliardenausgaben führen", sagte Barthle. Das Verfassungsgericht habe "die Höhe der geltenden Hartz-IV-Sätze nicht kritisiert, sondern lediglich die Art der Berechnung". mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht