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Straubinger: Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden

Geschrieben am 09-02-2010

Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Berechnungs-
verfahren für die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Klarheit
geschaffen: Die Höhe der Regelsätze ist nicht generell zu
beanstanden. Auch kritisierten die Richter nicht grundsätzlich die
Berechnung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des
Statistischen Bundesamtes. Im Gegenteil: Sie halten dieses
Statistikmodell für eine "verfassungsrechtlich zulässige, weil
vertretbare Methode zur realitätsnahen Bestimmung des
Existenzminimums für eine alleinstehende Person". Vielmehr
kritisieren sie intransparente Abweichungen von diesem Verfahren.

Wir brauchen künftig für jede Bedarfsgemeinschaft einen eigens
berechneten Regelsatz, der transparent und nachvollziehbar ist.
Insbesondere die Berechnungsmethode für die Regelsätze der Kinder
muss angepasst werden, so dass etwa Hefte oder Füller von vorneherein
in die Leistung eingerechnet sind. Auch außergewöhnliche höhere
Bedarfe, wie beispielsweise im Fall einer Schwangerschaft, müssen
künftig konkret berücksichtigt werden.

Es wird fristgerecht eine neue Form der Berechnung geben, die
diesen Anforderungen gerecht wird. Es wird aber keine Totalrevision
der Grundsicherung für Arbeitsuchende geben. Auch das
Lohnabstandsgebot, nach dem der Erwerbstätige mehr bekommen soll als
ein Transferempfänger, muss gewahrt bleiben. Arbeit muss sich weiter
lohnen. Denn grundsätzlich ist es das Beste, Menschen in finanziell
schwierigen Verhältnissen in die Lage zu versetzen, ihr Leben zu
meistern, in dem sie arbeiten und die finanzielle Grundlage ihres
Le¬bens durch eigene Erwerbstätigkeit schaffen.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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