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Paritätischer zu Bundesverfassungsgerichtsurteil: Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung

Geschrieben am 09-02-2010

Berlin (ots) - Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung
bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband das heute gesprochene
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Verband erwartet eine
deutliche Anhebung der Kinderregelsätze.

"Es ist ein Skandal, dass Richter die Würde des Kindes vor dem
Gesetzgeber und der Bundesregierung schützen müssen", erklärt der
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Ulrich Schneider. "Von der
manipulativen und willkürlichen Festsetzung der Regelsätze für
Minderjährige hat das Gericht glücklicherweise nichts übrig
gelassen."

Die ehrliche, sachgerechte und transparente Herleitung der
Regelsätze aus der Einkommens- und Verbrauchsstatistik wird nach
Ansicht des Verbandes zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen
führen. Der Verband weist darauf hin, dass die derzeitigen Regelsätze
nicht einmal Ausgaben für Bildung oder sogar für Windeln beinhalten.
Nach Berechnungen des Verbandes müssen die Regelsätze je nach
Altersgruppe um bis zu 20 Prozent angehoben werden: für Kinder unter
6 Jahren auf mindestens 254 Euro, für die 6- bis 13Jährigen auf 297
Euro und für Jugendliche ab 14 Jahren auf 321 Euro. Hinzukommen die
vom Bundesverfassungsgericht ab sofort angemahnten einmaligen
Leistungen bei Härtefällen.

Der Paritätische fordert zudem, das Existenzminimum zukünftig
regelmäßig durch den Bundestag beschließen zu lassen. "Es kann nicht
sein, dass die Würde des Menschen in ministeriellen Hinterzimmern
definiert wird. Das Existenzminimum ist die entscheidende Kennziffer
im Sozialstaat", so Schneider.

Weitere Infos auf: www.paritaet.org

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.: 030-24636-305, E-Mail: pr[at]paritaet.org


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