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Neue OZ: Kommentar zu Verkehr / Verstöße / Strafen

Geschrieben am 29-01-2010

Osnabrück (ots) - Schlupfwinkel schließen

Hunderttausende Verkehrssünder kommen in Deutschland Jahr für Jahr
ungeschoren davon, weil sie von einer lückenhaften Rechtslage
profitieren. Wenn der ertappte Fahrer auf dem Beweisfoto nicht zu
erkennen ist und der Halter des Autos beharrlich schweigt, haben die
Behörden keine Chance: Sie müssen das Bußgeld-Verfahren auf Kosten
des Steuerzahlers einstellen. Die Bundesregierung sollte diesem
Trauerspiel ein Ende setzen.

Rechtliche Schlupfwinkel für Tempo-, Gurt- oder Rotsünder darf es
nicht geben. Eine Reform muss indes behutsam erfolgen. Die Verfassung
ließe es nicht zu, einfach den schweigenden Halter anstelle des
Fahrers mit dem Bußgeld zu belegen. Denn es gehört zum Fundament des
Rechtsstaats, dass eine Sanktion nur bei nachgewiesenem Fehlverhalten
verhängt werden darf.

Rechtsstaatlich einwandfrei wäre es aber, dem Halter des Autos die
Verfahrenskosten aufzubrummen. Oder sein Schweigen mit einem
maßvollen Bußgeld zu ahnden, wie es etwa die Behörden in Österreich
tun. Ist der Halter tatsächlich nicht selbst gefahren, kann er sich
die gezahlte Summe vom Fahrer zurückholen. So bekäme der unerkannte
Verkehrssünder im Ergebnis in jedem Fall einen abschreckenden
Denkzettel. Das ist im Interesse der Sicherheit auf deutschen Straßen
unverzichtbar.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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