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Neues Deutschland: zum Urteil über den Postmindestlohn

Geschrieben am 28-01-2010

Berlin (ots) - Der Post-Mindestlohn ist Geschichte. Unerwartet kam
die Entscheidung der Leipziger Richter gestern nicht. Und doch
bescheinigten diese nicht etwa, ob der Mindestlohn für Briefträger an
sich unzulässig, in seiner Höhe unangemessen oder ähnliches wäre.
Stattdessen sind es vor allem Formfehler, die die Richter zu ihrem
Urteil brachten.
In der Praxis bedeutet die Entscheidung nun, dass das Verfahren über
den Post-Mindestlohn noch einmal ganz von vorn aufgerollt werden
müsste, soll es eine neue allgemein verbindliche Untergrenze geben.
Heißt also: Ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste e.V.
müssten mit dem von ihnen ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag
erneut bei der Bundesregierung vorsprechen. Die müsste dann diesmal
dafür sorgen, dass keine Formfehler gemacht werden. Und am Ende
könnte sie eine neue Verordnung erlassen.
Bei dieser Vorstellung leuchten einerseits die Warnlichter der
Vergangenheit auf: Wie zäh und langwierig waren die Verhandlungen,
bis es überhaupt zu dem gestern gekippten »Kompromiss« kam.
Schwerwiegend kommt hinzu, dass der Erlass jeglicher Mindestlöhne
unter Schwarz-Gelb um einiges unwahrscheinlicher geworden ist. Die
FDP hätte den Postmindestlohn ohnehin am liebsten gekippt.
Auch wenn es traurig ist: Es könnte daher durchaus bei Appellen von
ver.di bleiben.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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