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Reichelt: Prozentuale Kostenbeteiligung von Patienten unsozial

Geschrieben am 22-01-2010

Berlin (ots) - Als unsozial hat der Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Herbert Reichelt, die von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) vorgeschlagene prozentuale Beteiligung von
Patienten an deren Behandlungskosten zurückgewiesen. Auf diese Weise
werde das Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung in
Frage gestellt, sagte Reichelt am 22. Januar 2010 in Berlin. Mit dem
vorgeschlagenen Umbau der Praxisgebühr ziele die KBV offenbar auf
einen Einstieg in die Bezahlung von Leistungen nach dem Muster der
privaten Krankenversicherung auch für gesetzlich Versicherte ab.
Gerade durch Sachleistungen werde aber gewährleistet, dass gesetzlich
Versicherte unabhängig von ihrem Einkommen medizinisch gut versorgt
werden. Es sei ein zentrales Anliegen der AOK, dass gute medizinische
Leistungen für alle Menschen unabhängig von Einkommen, Alter,
sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko zugänglich seien. Mit
der von der KBV vorgeschlagenen Kostenbeteiligung würde eine hohe
Hürde vor dem Besuch eines Arztes, und ganz besonders eines
Facharztes, für Kranke mit niedrigem Einkommen aufgebaut. "Derartige
unsoziale Abschreckung vor ärztlicher Behandlung lehnt die AOK
entschieden ab", sagte Reichelt.

Auch die Forderung der KBV nach der Einführung von Zeitbezügen in
die Vergütung wies Reichelt zurück. Ambulante Fallpauschalen seien
heute im Kern als Leistungskomplexe formuliert, bei deren Festlegung
der durchschnittliche Arbeitsaufwand schon berücksichtigt worden sei.
Die letzte Vergütungsreform habe viel Unruhe in die Praxen gebracht
und Patienten verunsichert. Die nächste Reform müsse lang-lebiger und
ordnungspolitisch fundiert sein. "Die bisherigen Vorschläge der KBV
scheinen mir eher mit der heißen Nadel gestrickt zu sein", erklärte
Reichelt weiter. "Nach meiner Einschätzung eignen sich
diagnosebezogene Fallpauschalen in der ambulanten Behandlung deutlich
besser, um dem jeweiligen Behandlungsbedarf gerecht zu werden." Auch
könne er nicht nachvollziehen, warum die KBV einerseits wegen eines
Arztmangels in ländlichen Gebieten eine sektorübergreifende
Bedarfsplanung fordere, um andererseits wieder getrennten
Vergütungssystemen das Wort zu reden. Ein Wettbewerb um bessere
Versorgungsangebote könne nur greifen, wenn die Vergütungssysteme
ebenfalls sektorübergreifend gestaltet seien. Die ärztliche
Versorgung müsse sich dazu sowohl ambulant als auch stationär nach
der medizinischen Indikation richten. Reichelt weiter: "Nur mit
diesem ganz wesentlichen Ergebnis wäre eine Vergütungsreform
überhaupt sinnvoll."

Zu der derzeitigen Diskussion um einen angeblichen Ärztemangel
sagte der AOK-Vorstandsvorsitzende, es gebe keinen Ärztemangel,
sondern ein regionales Versorgungsproblem. Nach Zahlen der KBV habe
es zwar Anfang 2009 noch 3.620 offene Arztsitze gegeben, von denen
2.026 Hausarztsitze gewesen seien. Diese Daten dokumentierten aber
nicht etwa zu geringe Arztzahlen, "sondern nur eine geringere Zahl
von Zulassungsmöglichkeiten im jeweiligen Gebiet und damit einen
außerordentlich hohen Versorgungsstand". Es gebe allerdings insofern
Probleme, als eine ärztliche Überversorgung, beispielsweise am
Starnberger See, dort Finanzmittel binde, die an anderer Stelle
fehlten. "Ohne eine regionale Umsteuerung der Finanzmittel wird sich
das Verteilungsproblem nicht lösen lassen." Würden alle von der KBV
als offen titulierten Arztsitze besetzt, gäbe es in Deutschland
flächendeckend für alle Arztgruppen eine Überversorgung. "Dann dürfte
sich bundesweit kein Arzt mehr neu niederlassen", so Reichelt weiter.

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
Udo Barske, Pressesprecher
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: Udo.Barske@bv.aok.de


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