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Verwaltungsgericht stoppt Minister Sander

Geschrieben am 22-01-2010

Berlin (ots) - Verwaltungsgericht Hannover bringt Umweltminister
Sander zum Verzicht auf fristgerechte Umsetzung seines
Umweltzonenerlasses - Einfahrt in die Umweltzone von Hannover ab
sofort nur mehr mit grüner Plakette zulässig - Deutsche Umwelthilfe
wirft Sander "Klientelpolitik zugunsten der Automobilindustrie" vor -
DUH-Geschäftsführer Resch: "Auch ein Minister muss bei seinen
Entscheidungen die wissenschaftlichen Grundlagen beachten und darf
Gutachten des Umweltbundesamtes nicht missbrauchen"

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Feldzug des
niedersächsischen so genannten Umweltministers Hans-Heinrich Sander
(FDP) gegen die Umweltzone in Hannover vorerst gestoppt. "Die
Intervention des Gerichts ist das von der Deutschen Umwelthilfe
erwartete Signal gegen einen Mann, der es sich zur Gewohnheit macht,
gegen seinen Auftrag als Umweltminister Amok zu laufen", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unter Verweis auf den
Widerstand der Automobilindustrie gegen wirksame Umweltzonen warf
Resch Sander "erkennbare Klientelpolitik zugunsten der
Automobilindustrie" vor. "Das Gericht hat nun ein Signal für die
Gesundheit der Bevölkerung gesetzt. Das Recht auf saubere Luft gilt
trotz Umweltminister Sander auch für die Bürger der niedersächsischen
Landeshauptstadt". Resch nannte es eine "Verhöhnung der Demokratie",
dass Sander der DUH vorwerfe, sie hätte die betroffenen Bürger
aufgefordert, von ihrem Klagerecht gegen Willkürentscheidungen des
Staates Gebrauch zu machen. Auch ein Minister müsse bei seinen
Entscheidungen die wissenschaftlichen Grundlagen beachten und dürfe
Gutachten des Umweltbundesamts nicht zu eigenen Zwecken missbrauchen.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer rechnet fest damit, dass das
Verwaltungsgericht Hannover nach der Intervention beim
Umweltministerium auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im
Sinne der klagenden Bürger und der DUH entscheidet.

Nach einer "Nachfrage des Gerichts" hatte Sander gegenüber der
Stadt Hannover erklärt, nicht mehr auf der fristgerechten Umsetzung
des Erlasses zu bestehen, mit dem er die am 1. Januar 2010 scharf
gestellte Umweltzone in der Landeshauptstadt teilweise wieder
rückgängig machen wollte. Damit ist die Umweltzone in der von der
Stadt Hannover beschlossenen Form bis zur Entscheidung des Gerichts
weiterhin gültig. Allerdings verzichtet die Stadt angesichts des von
Sander angerichteten Chaos vorerst auf Sanktionen für Fahrzeughalter,
die mit gelber Plakette in die Umweltzone einfahren.

Hoch befriedigt von der neuen Entwicklung zeigte sich auch der
niedersächsische Landesgeschäftsführer des BUND, Carl-Wilhelm
Bodenstein-Dresler: "Die Intervention des Gerichts gebietet
staatlicher Willkür Einhalt und bedeutet für die Bürgerinnen und
Bürger des Großraums Hannover, dass Recht und Ordnung wieder
hergestellt sind." Er gehe davon aus, dass das Gericht im Sinne der
Bürger Hannovers entscheidet.

"Es beginnt der Abgesang auf die Pläne Sanders ", sagte der
Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der die von der DUH unterstützten
Kläger in dem Eilverfahren gegen den Sander-Erlass vertritt."Die
Pläne waren von Anfang an unüberlegt in der Sache und stümperhaft in
der Ausführung. Der Minister täte gut daran, das Ganze endgültig zu
stoppen. Ansonsten werden es Gerichtsentscheidungen für ihn tun."
Die Stadt Hannover rief Klinger auf, das Einfahrverbot für Fahrzeuge
mit gelber Plakette weiter zu kontrollieren.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwälte Geulen & Klinger, Schaperstraße 15,
10719 Berlin, Tel.: 030-8847280, Fax: 030-88472810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030 2400867-19, Mobil:01715660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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