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Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt: Neue Regelsatzverordnung zementiert Kinderarmut

Geschrieben am 09-08-2006

Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) hat der
Bundesregierung vorgeworfen, die Chance zur Bekämpfung der
Kinderarmut ungenutzt verstreichen zu lassen.

Die geplante Änderung der Regelsatzverordnung biete die
Möglichkeit, zum 1. Januar 2007 die Regelsätze von Arbeitslosengeld
II und Sozialgeld so zu gestalten, dass sie den grundlegenden
Bedürfnissen von rund 2,5 Millionen betroffenen Kindern und
Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren Rechnung tragen. Dem
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) zufolge ist dies jedoch nicht geplant.

Derzeit wird die Leistung für Minderjährige vom Eckregelsatz für
alleinstehende Erwachsene (345 Euro) abgeleitet. Davon erhalten
Kinder und Jugendliche je nach Alter 60 beziehungsweise 80 Prozent.
Für Kinder bis 14 Jahre gibt es 207 Euro, ab dem 15. Lebensjahr 276
Euro.

Weder diese Summen, noch das Verfahren, wie sie zustande gekommen
seien, trügen den kinderspezifischen Bedarfslagen Rechnung,
kritisiert der DPWV in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf.

Der Verband fordert das Ministerium auf, ein sachgemäßes Verfahren
zu entwickeln, nach dem die Regelsätze für Kinder gesondert bemessen
werden. "Es ist völlig absurd, den Bedarf an Windeln oder Schulsachen
aus dem Zigaretten- oder Alkoholkonsum von Erwachsenen abzuleiten",
kritisiert Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV. Werde
das derzeit geltende Verfahren fortgeschrieben, drohe eine
Zementierung der Kinderarmut.

So reichten die für Kinder abgeleiteten 52,80 Euro im Jahr für
Schuhwerk keinesfalls aus, um Sandalen, Winterstiefel, Haus- und
Turnschuhe finanzieren zu können. "Arme Kinder drückt im wahrsten
Sinne des Wortes der Schuh", so Schneider. Auch die für Schulkinder
pro Monat errechneten 1,33 Euro für Schreibwaren und Zeichenmaterial
zeigten, wie lebensfremd die geltende Regelung sei.

Der DPWV erneuerte seine Forderung, den Eckregelsatz von
ALG II und Sozialgeld um 20 Prozent auf 415 Euro zu erhöhen. Zur
kurzfristigen Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen
müssten zudem Öffnungsklauseln eingeführt werden, die wieder die
Berücksichtigung besonderer Bedarfe bei Kleidung und Bildung
ermöglichten.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302,
mobil: 0172/6704215
oder Ulrike Bauer, Tel.: 0 30/246 36 304, mobil: 0170/9616530


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