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Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt Wirksamkeit der Umweltzonen

Geschrieben am 14-01-2010

Berlin (ots) - Das Verwaltungsgericht Berlin sieht Umweltzone als
verhältnismäßig an, da sie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung
sichere - Deutsche Umwelthilfe begrüßt unmissverständliche
Urteilsbegründung - Niedersachsens Umweltminister wird mit seinem
Versuch scheitern, die Umweltzone Hannover zu stoppen -
DUH-Geschäftsführer Resch: "Auch Kettensägenminister Sander wird
Umweltzonen nicht sprengen"

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt die klare rechtliche
Bestätigung der Umweltzone durch das Berliner Verwaltungsgericht. Die
Größe der Berliner Umweltzone sei verhältnismäßig und sichere den
"Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Luftschadstoffen", schreiben
die Richter in ihrer am 12. Januar veröffentlichten Begründung eines
Urteils vom 9. Dezember 2009. Damals hatten sie die Klage von elf
Berliner Bürgern und des ADAC gegen die Umweltzone Berlin abgewiesen.
Die Messungen in der Berliner Umweltzone haben eindeutig gezeigt,
dass die gesundheitsgefährlichen extrem feinen verkehrsbedingten
Rußpartikel in der Luft um 20 Prozent nach Einführung der Umweltzone
verringert wurden. Als einen "vorgezogenen Karnevalsscherz"
bezeichnete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Androhung des
niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), die
Umweltzone Hannover abschaffen zu wollen. "Kettensägenminister Sander
wird mit seinem Angriff auf die saubere Luft in Hannover scheitern",
sagte Resch.

Die Richter am Berliner Verwaltungsgericht sehen es als
"verhältnismäßig" an, dass die Halter von stark Ruß emittierenden
Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2010 nicht in die Umweltzone einfahren
dürfen. Sowohl die hohe Feinstaubbelastung als auch die Belastung
durch Stickoxide sei besonders an viel befahrenen Durchgangsstraßen
ein Problem, dem mit dem Instrument der Umweltzone beizukommen sei.
Die Reduzierung der Rußpartikel um 14 bis 22 Prozent und
Stickstoffdioxid um 10 Prozent - wie Wirkungsuntersuchungen der Stadt
Berlin vom Mai 2009 belegen - zeigen, dass Umweltzonen bereits nach
eineinhalb Jahren die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe
erheblich mindern.

Wörtlich heißt es in der 19 Seiten starken Urteilsbegründung:
"Auch die Tatsache, dass es zum Jahresende in Deutschland 40
Umweltzonen geben wird, ist nach Auffassung des Gerichts ein
deutlicher Hinweis darauf, dass auch in Deutschland - wenn auch mit
erheblicher Verspätung gegenüber anderen europäischen Staaten -
nunmehr die Einsicht gewonnen wurde, dass Verkehrsbeschränkungen ein
in jeder Hinsicht wirksames Mittel zur Verringerung der
Luftverschmutzung sind. In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte
(...) wird die Einrichtung der Umweltzonen als geeignet und
erforderlich angesehen (...), weil der Verkehr die einzig bedeutende
und kurzfristig beeinflussbare Emissionsquelle darstellt." (Az.: VG
11 A 299.08)

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151 55017009, fokken@duh.de


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