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Krings: Sicherungsverwahrung ist Opferschutz - Urteil des BGH zeigt erneut Reformbedarf auf

Geschrieben am 13-01-2010

Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in
Karlsruhe (BGH) über die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Fall
des rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäters Karl D. aus
Heinsberg erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Die aktuelle Entscheidung des BGH lehnt eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung ab. Eine mutigere Entscheidung des Gerichts wäre
in diesem Fall wünschenswert gewesen.

Das Urteil legt die gesetzlichen Voraussetzungen einer Anordnung
der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei einem 1995 verurteilten
Sexualstraftäter aus Heinsberg eng aus. Er hatte stundenlang zwei
kleine Mädchen vergewaltigt und misshandelt. Trotz Rückfälligkeit
wurde die Strafe jedoch ohne Sicherungsverwahrung verhängt.

Obwohl ein Gutachten seine andauernde sadistische Neigung
bestätigt und ihn als "brandgefährlich" einstuft, kam er im März 2009
frei. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung
lehnte das Landgericht München II ab. Seitdem lebt er unter
Observation der Polizei und trotz heftiger Proteste der Nachbarschaft
bei seinem Bruder in Heinsberg.

Auch wenn der strafrechtliche Grundsatz gilt, dass niemand durch
ein späteres Gesetz bestraft werden darf, so muss die Bevölkerung
doch vor gefährlichen Schwerverbrechern wirksam geschützt werden
dürfen. Hier geht es nicht um eine Verlängerung der Strafe, sondern
vielmehr um eine präventive Maßnahme. Das Gericht hätte diese
Besonderheit noch mehr berücksichtigen können.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 ist dies die zweite
höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherungsverwahrung, die
Schutzlücken offen legt. Dies zeigt den Handlungsbedarf des
Gesetzgebers, die gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen der
Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch unter Berücksichtigung der
gebotenen Verhältnismäßigkeit zu reformieren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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