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Gehb: Familien-Solidarität zeitgemäß

Geschrieben am 07-08-2006

Berlin (ots) - Die gegenwärtige Diskussion über die Vorschläge des
Generalsekretärs der CDU, Ronald Pofalla, über die gegenseitige
Unterhaltsverpflichtung von Verwandten muss nach Auffassung des
rechtspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Jürgen Gehb MdB, vom Kopf auf die Füße gestellt werden:

Die teilweise hysterischen Reaktionen auf die Äußerungen von
Ronald Pofalla machen es aus rechtspolitischer Sicht notwendig, an
die Grundsätze des deutschen Unterhaltsrechts zu erinnern:

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Eltern
gegenüber ihren Kindern und Kinder gegenüber ihren Eltern
unterhaltspflichtig. Ein einleuchtender Grund dafür, weshalb dies bei
der Inanspruchnahme von ALG II-Mitteln nicht gelten soll, ist nicht
ersichtlich. ALG II-Mittel werden nicht aufgrund einer
Beitragszahlung des Empfängers, sondern aus Steuermitteln erbracht.
In vergleichbaren Fällen, in denen der Staat Sozialleistungen, wie
beispielsweise Pflegekosten erbringt, holt er sich dieses Geld
ebenfalls bei den Unterhaltspflichtigen wieder. Die
Familien-Solidarität wird also ergänzt durch staatliche
Sozialleistungen, aber nicht aufgehoben. Leider scheint sich immer
mehr die Auffassung festzusetzen, dass der Staat für alles
verantwortlich sei. Dies halte ich für falsch. Selbstverständlich
gilt es, sowohl die Leistungsfähigkeit des Einzelnen als auch die vom
Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen des Kinder- und
Elternunterhaltes zu beachten. Doch eine grundsätzliche Aufgabe
familiärer Solidarität in allen Notlagen wäre der völlig falsche Weg.

Daher habe ich die Abschaffung der gegenseitigen Unterhaltspflicht
bei Arbeitslosengeld II nicht für richtig gehalten. Ich begrüße
daher, dass die Koalition für den Herbst eine Revision der Regeln bei
Hartz IV vereinbart hat. Es sollte in diesem Zusammenhang geprüft
werden, ob nicht die alten Regeln des Sozialhilferechts mit der
familiären Einstandspflicht ohne Altersbegrenzung wieder Anwendung
finden sollten.

Es ist nicht einzusehen, weshalb der 35-jährige Millionär nicht
für die ALG II-Kosten seines arbeitslosen Vaters einstehen können
soll, sondern dass hierfür die Allgemeinheit der Steuerzahler in
Anspruch genommen werden muss. Selbstverständlich sind dabei
angemessene Freibeträge, die eine unzumutbare Belastung der so
genannten "Sandwichgeneration" verhindern, vorzusehen. In dieser
Weise ist etwa beim Grundsicherungsgesetz, verdeutlicht durch das SGB
XII, verfahren worden. Dort gilt eine Freigrenze von 100.000 EUR,
unterhalb derer nicht auf das Einkommen des unterhaltsverpflichteten
Kindes zugegriffen werden darf. Diese Diskussion als "schäbiges
Vehikel zur Sanierung der staatlichen Sozialsysteme" auf Kosten von
Kindern und Familien zu diffamieren, wie dies die FDP tut, ist
absolut unangemessen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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