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Umsatzsteuersenkung bei Hotels führt zu Mehrbelastung für Geschäftsreisende

Geschrieben am 18-12-2009

Freiburg (ots) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. Hiernach wird die
Mehrwertsteuer für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen ab dem
01.01.2010 von 19% auf 7% gesenkt. Der Mehrwertsteuersatz für das
Frühstück bleibt jedoch mit 19% bestehen.

"Die Konsequenz daraus ist, dass die Preise für das Frühstück
wegen der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze gesondert ausgewiesen
werden müssen und daher keine pauschalen Frühstückskürzungen in Höhe
von 4,80 EUR mehr vorgenommen werden können. Damit trägt der
Geschäftsreisende die Mehrbelastung und muss das Frühstück aus
eigener Tasche tragen", so Thomas Holzer Geschäftsführer der HRworks
GmbH, dem Anbieter der gleichnamigen Software für
Reisekostenabrechnung.

Zum Hintergrund: Bisher konnte gemäß R 9.7 Absatz 1 Satz 4
Lohnsteuerrichtlinien bei einer Hotelrechnung im Inland mit einem
Gesamtpreis für Unterkunft und Frühstück eine Frühstückskürzung von
4,80 EUR von der vollen Tagespauschale vorgenommen werden. Das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz schiebt dieser Regelung jedoch einen
Riegel vor. Zukünftig werden ab 01.01.2010 Übernachtung und Frühstück
getrennt ausgewiesen, da die Übernachtung mit 7% und das Frühstück
mit 19% Umsatzsteuer veranlagt werden. Eine pauschale
Frühstückskürzung ist demnach nicht mehr möglich, die gesamten
Frühstückskosten trägt der Reisende. Selbst wenn der Arbeitgeber das
Frühstück zukünftig übernimmt, hat der Geschäftsreisende keinen
Vorteil, denn dieses muss lohnversteuert werden.

"Diese Regelung hat in der Praxis erhebliche Konsequenzen", so
Holzer. "Bei einem Vielreisenden mit 50 Hotelübernachtungen im Jahr,
macht das bei einem angenommen Frühstückspreis von 15 EUR eine
Mehrbelastung von ca. 500 EUR im Jahr aus, die der Geschäftsreisende
von seinem Nettolohn bezahlen bzw. versteuern muss".

Leichter wird das bisher schon so komplizierte Reiskostenrecht
dadurch auch nicht, denn im Ausland bleiben die Frühstückskürzungen
in Höhe von 20% der vollen Tagespauschale weiterhin bestehen.

Über HRworks GmbH

Das Freiburger Softwarehaus HRworks GmbH ist mit HRworks seit 1998
online. HRworks ist ein Mitarbeiterportal für Reisekostenabrechnung,
Abwesenheits- sowie Arbeitsmittelverwaltung. Die Mitarbeiter können
sich online via Internet/Intranet am System bedienen. Mittlerweile
nutzen über 70.000 Anwender und über 550 Kunden den Service, der nach
dem Prinzip des Software as a Service (SaaS) angeboten wird.

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Originaltext: HRworks GmbH
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Pressekontakt:
Melanie Heinemann
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HRworks GmbH
Basler Landstr. 8
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Tel: 0761 / 47954 - 76
melanie.heinemann@hrworks.de
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