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LVZ: BMVg: Zielpersonen in Afghanistan dürfen nicht wegen lediglich vermuteter Gefahr für die ISAF gezielt liquidiert werden

Geschrieben am 18-12-2009

Leipzig (ots) - Das Bundesverteidigungsministerium hat im
Zusammenhang mit dem umstrittenen Luftschlag von Kundus, bei dem auf
Bundeswehr-Befehl auch zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind,
klar gestellt, dass Zivilpersonen in Afghanistan nur mit
militärischer Gewalt angegriffen werden können "sofern und solange
sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen". Eine gezielte
Liquidierung von Zielpersonen sei vom Bundestags-Mandat für
Afghanistan nicht gedeckt. Allerdings mache die akute Gefechtslage in
Afghanistan "den Einsatz tödlich wirkender Waffen unumgänglich". Das
bestätigte ein Sprecher des Ministeriums schriftlich gegenüber der
"Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe).
"Nehmen sie unmittelbar an Feindseligkeiten teil, können demzufolge
auch Nichtkombattanten militärisch bekämpft werden", so das
Ministerium. In zahlreichen vorliegenden Berichten, darunter auch der
des kommandierenden Bundeswehr-Oberst Georg Klein, im Zusammenhang
mit dem Luftschlag von Kundus vom 4. September ist auch von der
gezielten "Vernichtung" ausgemachter Zielpersonen die Rede.
Frühere Äußerungen des Ministeriums, die das ausdrückliche Verbot
der Liquidierung von Zielpersonen durch die Bundeswehr in Afghanistan
beschrieben "stehen hierzu nicht im Widerspruch", so ein Sprecher des
Verteidigungsministeriums. Er antwortete der Zeitung auf die Frage,
ob die am 11. Februar 2009 im Bundestag gemachte Feststellung von
Thomas Kossendey (CDU), alter und neuer Parlamentarischer
Staatssekretär im Ministerium, heute angesichts der aktuellen
Kampflage in Afghanistan noch gültig sei. Kossendey hatte im Februar
erklärt: "Das vom Bundestag erteilte Mandat umfasst nicht das Recht,
Zielpersonen unter Anwendung tödlicher militärischer Gewalt wegen
einer lediglich vermuteten Gefahr für ISAF gezielt zu liquidieren."
Jetzt erklärt das Ministerium: "Je instabiler sich die Situation vor
Ort entwickelt, je mehr gegnerische Kräfte zu militärischen Formen
von Kampfführung übergehen, desto weiter wird das Spektrum
erforderlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im
Einsatzgebiet sein. So können sich militärische Lagen entwickeln, in
denen auch der Einsatz tödlich wirkender Waffen unumgänglich ist."
Weil sich die Lage in Kundus so verschärft habe, dass die Bundeswehr
"regelmäßig von organisierten und militärisch bewaffneten
gegnerischen Kräften angegriffen und in Kampfhandlungen sowie länger
andauernde Gefechte verwickelt wird" sei es erforderlich, "dass die
deutschen Soldaten ihrerseits nach militärischen Grundsätzen agieren,
um ihren Auftrag durchsetzen zu können", so ein Bundeswehr-Sprecher.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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