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Krings: Entscheidung zur Sicherungsverwahrung prüfen - strafrechtliche Schutzlücke verhindern

Geschrieben am 17-12-2009

Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zur Verlängerung der
Sicherungsverwahrung von Straftätern erklärt der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
stimmt wegen ihrer möglichen Auswirkungen auf die
Sicherungsverwahrung in Deutschland besorgt. Ein wirkungsvoller
Schutz der Menschen vor hochgefährlichen Straftätern darf in
Deutschland nicht zwischen den Vorgaben des Grundgesetzes einerseits
und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) andererseits
zerrieben werden.

1998 ist die ursprünglich vorgeschriebene Höchstgrenze von 10
Jahren bei der Sicherungsverwahrung aufgehoben worden. Auch
Gewaltverbrecher, die ihre Tat bereits vor dieser Änderung begangen
hatten, dürfen seitdem zeitlich unbegrenzt in Sicherungsverwahrung
bleiben. Erst wenn von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, kommt eine
Aussetzung zur Bewährung in Betracht. Der Straßburger Gerichtshof
sieht hierin einen Verstoß gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention.

Wir müssen die Entscheidung gründlich auswerten, um die
rechtlichen Auswirkungen auf das deutsche System der
Sicherungsverwahrung beurteilen zu können. Ziel muss es sein, den
verbleibenden Spielraum für eine Sicherungsverwahrung möglichst
optimal zu nutzen. In Deutschland ist es aufgrund der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts im Gegensatz zu anderen europäischen
Ländern verfassungsrechtlich nicht möglich, eine lebenslange
Freiheitsstrafe auch lebenslang zu vollziehen. Daher brauchen wir
mehr als andere Länder ein effektives und ausgewogenes System der
Sicherungsverwahrung. Wir befürchten, das Urteil des EGMR könnte zu
einer Schutzlücke in unserem Strafsystem führen. Die Bevölkerung muss
vor gefährlichen Schwerverbrechern weiterhin geschützt werden dürfen.
Begrüßenswert sind die Überlegungen des Justizministeriums, die
Verweisung an die Große Kammer des EGMR zu beantragen, um die
Entscheidung überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung gibt der
Bundesrepublik Gelegenheit, um Verständnis für die Besonderheiten der
deutschen Rechts- und Verfassungsordnung zu werben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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