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Stuttgarter Zeitung: Interview mit dem Völkerrechtler Hans-Peter Folz: "Befehl zum Bombenangriff war nicht rechtswidrig"

Geschrieben am 15-12-2009

Stuttgart (ots) - Der frühere Bundeswehr-Kommandeur in Kundus,
Oberst Georg Klein, habe legitim gehandelt, als er am 4. September
Taliban-Kämpfer bombardieren ließ, sagte der Augsburger
Völkerrechtler Hans-Peter Folz im Interview der "Stuttgarter Zeitung"
(Dienstagausgabe). "Es ist in einem nicht zwischenstaatlichen
Konflikt absolut zulässig, nicht nur Selbstverteidigung zu üben,
sondern auch den Gegner aktiv zu bekämpfen. Der Befehl zum
Bombenangriff war für sich genommen nicht rechtswidrig", so Folz.

Der Beschuss der Tanklastzüge, der zahlreiche zivile Opfer
forderte, sei vom Mandat des Bundestages gedeckt. Dieses richte sich
nach dem Mandat des Sicherheitsrates, das die Abwehr von gewaltsamen
Störungen des Wiederaufbauprozesses und damit offensive
Militärschläge gegen die Taliban erlaube, sagte der Wissenschaftler.

In einem möglichen Gerichtsverfahren werde Oberst Klein "mit
Sicherheit entlastet werden". Was man ihm nach dem Bombardement der
Tanklastzüge nicht vorwerfen könne, sei ein Kriegsverbrechen nach dem
Völkerstrafgesetzbuch. Schwieriger, so Folz, sei die Beurteilung nach
dem deutschen Strafrecht. Allerdings sei Klein nicht zu vergleichen
mit einem Autofahrer, der den Tod eines anderen Fahrers verursache.
"Da für ihn die Bedrohungslage bestand und er zeitnah entscheiden
musste, also nicht ausreichend aufklären konnte, würde ich auch in
dieser Hinsicht davon ausgehen, dass das Verfahren gegen ihn
eingestellt wird", sagte der Völkerrechtler.

Originaltext: Stuttgarter Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/48503
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Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktion

Telefon: 0711-7205-1171


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