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Kranke Jugendliche fallen mit dem Erwachsenwerden in ein Versorgungsloch / Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin(DGSPJ) fordert klare und fließende Übergangsregelungen

Geschrieben am 14-12-2009

Hamilton / Würzburg (ots) - Junge Erwachsene, die krank sind oder
krank werden, stehen in Deutschland vor einem ganz großen Dilemma.
Als Erwachsene finden sie zumeist häufig nicht mehr die gute
medizinisch-therapeutische Versorgung vor, die sie aus ihrer Kinder-
und Jugendzeit kennen. Statt eines weichen Übergangs hin zu einem
selbständigen Leben erleben viele junge kranke Menschen als
Erwachsene eine Bauchlandung, die ihr Leben radikal verändert.

Denn Kinder- und Jugendärzte dürfen junge Erwachsene in der Regel
nicht mehr behandeln, wenn sie älter als 18 Jahre sind. Ausnahmen
sind zwar möglich, hängen aber allein vom Gutdünken der Krankenkassen
ab, kritisiert Professor Dr. Hans-Michael Straßburg, Präsident der
DGSPJ aus Würzburg. So gibt es Krankenkassen wie die AOK Bayern, die
die Vergütung von Leistungen von erwachsenen Patienten beim Kinder-
und Jugendarzt recht "großzügig" handhaben. Andere lehnen
Übergangs-Regelungen strikt ab. Einen Rechtsanspruch gibt es weder
für die Ärzte noch für die betroffenen Familien.

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen hat in seinem jüngsten Sondergutachten 2009 erkannt,
dass die Versorgung von Jugendlichen im Übergang zum Erwachsenenalter
defizitär ist. Die Experten wollen die Versorgungsforschung in diesem
Bereich nun vorantreiben. Dabei soll herausgefunden werden, wie hoch
der Bedarf an Transitionssprechstunden und Übergangsstationen (eigene
Station für Heranwachsende) für bestimmte Krankheiten tatsächlich
ist. Die DGSPJ stuft diesen Bedarf schon heute als hoch ein, da immer
mehr chronisch kranke und (geistig) behinderte Adoleszente das
Erwachsenenalter erreichen.

In vielen Ländern sind solche Übergangsmodelle vom Jugend- in das
Erwachsenenalter (Transition) schön längst etabliert. In der Provinz
Ontario (12 Millionen Einwohner) in Kanada wurden vorbildhafte "Best
Practice Modelle" für den Übergang von Jugendlichen mit Krankheiten
oder Behinderungen ins Erwachsenenalter entwickelt. Die Ziele einer
gelungenen Transition erschöpfen sich dabei nicht nur darin, ein
unabhängiges Leben zu führen. Genauso wichtig ist es für diese jungen
Menschen, dass sie auch einer Beschäftigung nachgehen können, die sie
tatsächlich gerne ausüben und in gesundheitlicher Hinsicht auch
ausüben können.

Unterstützung können die Jugendlichen in Ontario neben einem Team
aus Spezialisten aus den Bereichen Erwachsenen- und Kinder- und
Jugendmedizin auch von einem "Peer Advisor" erhalten, also einem
jungen Erwachsenen, der bereit ist, seine eigenen Erfahrungen mit
Behinderung in dieser Übergangsphase an andere Betroffene
weiterzugeben.

In Deutschland erfolgen die meisten der Transitionssprechstunden
lediglich auf der Grundlage von Sonderregelungen für einzelne
Patientengruppen (Spina bifida, Herzfehlbildungen,
Mukoviszidose-Ambulanzen) oder durch guten Willen und großzügiges
Übersehen der Altersgrenze. Deshalb ist dringender Handlungsbedarf
geboten. In Anlehnung an die Regelungen des SGB IX zur Erbringung der
"Komplexleistung Frühförderung" sollte eine "Komplexleistung
Transition" geschaffen werden, fordert die DGSPJ. Damit würde es für
Pädiater, Erwachsenenmediziner sowie Sozialarbeiter und Therapeuten
möglich, fließende Übergangs-Programme für Jugendliche mit
chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zu schaffen, fordert Dr.
Olaf Kraus de Camargo, Professor für Sozialpädiatrie an der Mc Master
Universität in Hamilton (Kanada). Diese Programme könnten hierzulande
an Spezialambulanzen und/oder Sozialpädiatrische Zentren angebunden
sein. Ziel dabei sollte es sein, die Patienten so lange zu lotsen und
zu begleiten, bis sie auch im Erwachsenenbereich gesundheitlich gut
versorgt sind.

DGSPJ Präsident Straßburg sieht dafür mit der Unterstützung des
Sachverständigenrates gute Chancen, solche Modelle nun auch in
Deutschland fest zu verankern und verbindlich zu finanzieren. Damit
würden auch die Patientenrechte junger Menschen - wie 2009 von allen
Parteien eingefordert - gestärkt werden.

Originaltext: Dt. Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55202
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55202.rss2

Pressekontakt:
Dr. Olaf Kraus de Camargo
Associate Professor an der
Mc Master Universität Hamilton
Kanada
krausdc@mcmaster.ca


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