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Rische zur Alterssicherung in der neuen Legislaturperiode

Geschrieben am 03-12-2009

Berlin (ots) - Herbert Rische, der Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die
Bundesvertreterversammlung mit der Koalitionsvereinbarung der neuen
christlich-liberalen Regierung. Zwar seien keine neuen großen
Rentenreformprojekte angekündigt worden. Zahlreiche im
Koalitionsvertrag vereinbarte Einzelmaßnahmen wirkten sich aber
direkt oder indirekt auf die Rentenversicherung aus, so Rische. Viele
der Maßnahmen lägen dabei auf der Linie der in den vergangenen
Legislaturperioden getroffenen Grundentscheidungen. "Insofern kann
man also im Grundsatz von einer gewissen Kontinuität der
Rentenpolitik sprechen", meinte Rische.

Altersarmut vermeiden

Um der Gefahr steigender Altersarmut zu begegnen werde im
Koalitionsvertrag angekündigt, dass für diejenigen, die ein Leben
lang Vollzeit gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt hätten, ein
steuerfinanziertes und bedarfsabhängiges Alterseinkommen oberhalb der
Grundsicherung sichergestellt sein müsse. Rische machte in diesem
Zusammenhang darauf aufmerksam, dass bedarfsabhängige Leistungen nur
schwer im Rahmen der Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung
zu realisieren seien. Eher deute die Formulierung im
Koalitionsvertrag deshalb auf eine Umsetzung im Bereich der
Grundsicherung hin.

Ausbau einer familienpolitischen Komponente in der Alterssicherung
Im Zusammenhang mit der Ankündigung, eine Stärkung der
familienpolitischen Komponente im Rahmen der Alterssicherung zu
prüfen, machte Rische deutlich, dass bereits heute in erheblichem
Umfang und mit erheblichem Mittelaufwand kinderbezogene Leistungen
gewährt werden. Dies betreffe sowohl die gesetzliche
Rentenversicherung mit ihren Kindererziehungszeiten als auch die
Riesterrente mit ihrer speziellen Kinderförderung.

Ehrenamt

Die von der Koalition vereinbarte Stärkung des Ehrenamtes begrüßte
Rische ausdrücklich. Neben den von der Bundesregierung dabei
angekündigten Maßnahmen zur besseren Anerkennung des Ehrenamtes müsse
aber auch sichergestellt werden, dass die Ausübung eines Ehrenamtes
für die Betroffenen keine materiellen Nachteile oder negative
steuerrechtliche Folgen habe.

Bundeszuschüsse

Schließlich ging der Präsident der Deutschen Rentenversicherung
Bund auch auf die Aussage des Koalitionsvertrages ein, nach der "auch
die Weiterentwicklung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung
dem Erfordernis der Schuldenregel des Bundes Rechnung tragen" muss.
Rische wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuschüsse des
Bundes an die Rentenversicherung gesetzlich verankert und inhaltlich
durch die nicht beitragsgedeckten Leistungen begründet sind. Jedes
Abweichen hätte Kürzungen der Leistungen für die Rentenbezieher oder
eine Erhöhung der Beiträge zur Folge.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89174
Fax. 030 865-27379


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