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Leasing-Wirtschaft kritisiert Wettbewerbsverzerrung / BDL: Doppelbesteuerung behindert Investitionen

Geschrieben am 22-10-2009

Berlin (ots) - "Wenn es der zukünftigen Koalition ernst damit ist,
Anreize für Wirtschaftswachstum zu schaffen und den Mittelstand zu
fördern, müssen die steuerlichen Benachteiligungen für
Leasing-Gesellschaften endlich abgeschafft werden", appelliert Martin
Mudersbach, Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Leasing-Unternehmen (BDL). Denn die Leasing-Wirtschaft habe sich in
den vergangenen 47 Jahren beispiellos als erfolgreicher
Investitionsmotor erwiesen und in Krisenphasen als Partner des
Mittelstandes bewährt. Inzwischen werden rund ein Viertel der
Ausrüstungsinvestitionen über Leasing realisiert. Zurzeit werde die
Branche jedoch in ihrer Funktion stark behindert. "Als Folge der
Unternehmenssteuerreform ziehen die Leasing-Gesellschaften immer noch
im Wettbewerb mit den Kreditinstituten den Kürzeren. Diese
Wettbewerbsverzerrung ist nicht hinnehmbar und muss durch eine
Gesetzesänderung abgeschafft werden", fordert der BDL-Präsident.

Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 neuen
gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führen zu einer
Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen
sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den Leasing-Unternehmen. Die
Politik hatte die Problematik der Doppelbelastung erkannt und eine
schnelle Korrektur versprochen. Das Ergebnis heute: Die als
Gegenleistung geforderte Aufsicht ist Realität, die
Gewerbesteuererleichterung nicht. "Obwohl es dafür keine sachlichen
Argumente gab und gibt, bedeutet die Aufsicht für unsere
mittelständische Branche einen stark erhöhten bürokratischen
Aufwand." Der Präsident weiter: "Ebenso unbegründet und völlig
realitätsfern hat der Gesetzgeber anschließend die
Gewerbesteuererleichterung auf diejenigen Leasing-Gesellschaften
begrenzt, die 'nachweislich ausschließlich' Finanzierungs-Leasing
betreiben." Dadurch werde jedoch die Mehrzahl der Gesellschaften de
facto von der Erleichterung ausgeschlossen. Denn nach bisherigem
Stand kippt bereits ein einzelner Service-Vertrag die
Ausschließlichkeit. "Jedoch bieten Leasing-Gesellschaften eine Reihe
von Serviceleistungen an. Gerade die Kombination verschiedener
Leistungsfacetten ist das Erfolgsrezept des Produktes Leasing",
erläutert Mudersbach. Damit drohe die praxisferne Anforderung die
zentralen Erfolgsfaktoren des Leasings zu zerstören.

Demgegenüber wird bei Kreditinstituten lediglich ein "Überwiegen"
der begünstigten Aktivitäten gefordert, um in den Genuss der
Gewerbesteuererleichterung zu kommen. Mehr noch: Leasing gehört jetzt
ausdrücklich zu den begünstigten Aktivitäten von Banken. "Eine
Wettbewerbsverzerrung, die das ursprüngliche Ansinnen einer
Gleichstellung konterkariert. Hier muss die zukünftige Koalition
schnellstmöglich nachbessern, damit die zugesagte Gleichstellung
endlich auch de facto realisiert wird", fordert der BDL-Präsident.

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60394
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon +49(0)30-206337-22, schur@leasingverband.de


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