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Hauptfälligkeit in der Autoversicherung: HUK-COBURG bleibt kundenfreundlich / Abkehr vom Stichtag 1. Januar abgelehnt - Verbraucher würden jährliche Einsparungen von 200 Millionen Euro verspätet erhal

Geschrieben am 22-09-2009

Coburg (ots) - Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe wird auch
künftig am 1. Januar als Regel-Termin für die Hauptfälligkeit in der
Kfz-Versicherung festhalten. Nur dieser Stichtag gewährleiste, so das
Unternehmen, dass der Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in
die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt. Bei einer
marktweiten Abkehr vom 1. Januar ist dagegen zu befürchten, dass die
Autofahrer Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in
einer Höhe von über 200 Millionen Euro verspätet erhalten. Darüber
hinaus sorgt nach Auffassung der HUK-COBURG nur ein einheitlicher
Hauptfälligkeits-Termin für die größtmögliche Transparenz für den
Kunden, jede Abweichung schränke dagegen den Wettbewerb ein.

Einige Anbieter haben in den letzten Wochen angekündigt, künftig
beim Neuabschluss von Kfz-Versicherungen nicht mehr regelmäßig den 1.
Januar als Hauptfälligkeitstermin zu vereinbaren, sondern die
Hauptfälligkeiten über das Jahr verteilt jeweils auf den Tag des
Vertragsabschlusses zu legen. Damit würde der traditionelle
einheitliche Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung in
absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören.

Die Hauptfälligkeit in der Autoversicherung am 1. Januar eines
Jahres hat sich seit vielen Jahren bewährt und entspricht auch
regelmäßigen Empfehlungen von Verbraucherschützern. Denn nur bei
einer Hauptfälligkeit am 1. Januar rücken Autofahrer zum
frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse
vor.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist eines der wichtigsten Tarifmerkmale
in der Autoversicherung, das entscheidend die Höhe des zu zahlenden
Beitrags mitbestimmt. Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken
Autofahrer in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse vor.
Branchenweit führt dieses Vorrücken regelmäßig zum 1. Januar zu einer
Beitragsminderung von etwa 1,5 Prozent oder mehr als 200 Millionen
Euro. Von dieser Ersparnis würden die Verbraucher künftig alljährlich
im Durchschnitt ein halbes Jahr später profitieren, wenn sich die
Hauptfälligkeiten gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilen.

Zuletzt haben regelmäßig etwa drei bis vier Millionen Autofahrer
zum Jahreswechsel ihren Kfz-Versicherer gewechselt und Beiträge
gespart. Begünstigt wurde dies durch eine entsprechend intensive
Berichterstattung in den Medien, die durch zahlreiche
Beitragsvergleiche vor dem Kündigungstermin am 30. November für
Markttransparenz sorgten und den Verbrauchern Orientierungshilfe
boten.

Mit der Abkehr vom 1. Januar sieht die HUK-COBURG
Versicherungsgruppe deshalb auch diese hohe Wettbewerbsintensität
bedroht. Beim Wegfall eines einheitlichen Kündigungs- und
Wechseltermins werden Beitragsvergleiche schwieriger, preisbewussten
Verbraucher wird die Wahl eines günstigen Anbieters erschwert. Zudem
ist damit zu rechnen, dass wechselwillige Autofahrer bei über das
Jahr verteilten Hauptfälligkeiten häufig ihren Stichtag für die
Kündigung versäumen.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe hat sich daher entschieden, am
1. Januar als Regel-Stichtag in der Autoversicherung festzuhalten,
denn der Regel-Stichtag 1. Januar in der Autoversicherung bedeutet
erhebliche Kundenvorteile und steht für einen funktionierenden
Wettbewerb.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung:Alois Schnitzer


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