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Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Geschrieben am 22-09-2009

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren
haben, dennoch bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen
können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis
ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Das zuständige Wahllokal kann bei
der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahllokal müssen sich die
Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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