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Wichtige Hinweise für Briefwähler zur Bundestagswahl 2009

Geschrieben am 21-09-2009

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter empfiehlt den Briefwählern,
die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten
Merkblatt genau zu beachten, damit die per Brief abgegebenen Stimmen
bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 auch
gültig sind.

Besonders wichtig ist, dass der Wähler

- in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und
- den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt.

Der blaue Stimmzettelumschlag muss dann zusammen mit dem - mit
Ort, Datum und der eigenen Unterschrift versehenen - Wahlschein in
den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der Wähler
den roten Wahlbriefumschlag zukleben und rechtzeitig an die Stelle,
die auf dem Wahlbriefumschlag abgedruckt ist, übersenden. Der
Wahlbrief muss dort spätestens am 27. September 2009 bis 18.00 Uhr
eingehen.

Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen,
sollte dieser in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der
Wahl (Donnerstag, dem 24. September 2009) mit der Post abgeschickt
werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Wähler das
Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörden nicht rechtzeitig
erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Briefwähler kann seinen Wahlbrief auch bei der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben; auch hier trägt der
Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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