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Rheinische Post: Steuer-Signal Kommentar Von Detlev Hüwel

Geschrieben am 16-09-2009

Düsseldorf (ots) - Vor allem die Lehrer dürfen hoffen. Mit seinem
jüngsten Spruch hat der Bundesfinanzhof deutlich zu verstehen
gegeben, dass die Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von
Arbeitszimmern so keinen Bestand haben dürfte.
Zunächst geht es zwar "nur" um die Frage, ob die Eintragung eines
Arbeitszimmer-Freibetrags zur Minderung der monatlichen Steuerlast
rechtens ist. Aber die Antwort des Finanzhofs hat es in sich. Indem
er diese Frage bejaht, nimmt er im Grunde seine Entscheidung in der
Hauptsache vorweg, bei der es um die grundsätzliche steuerliche
Absetzbarkeit von Arbeitszimmern geht: Es macht keinen Sinn, die
Eintragung zu erlauben, aber dann die Absetzbarkeit zu verneinen.
Insofern stehen die Zeichen auf Wiedereinführung der gelockerten
Bedingungen, wie sie bis Ende 2006 galten. Gut so. Ein Pädagoge kann
im Lehrerzimmer, in dem es oft wie in einem Taubenschlag zugeht,
keine hochkomplizierten Klassenarbeiten korrigieren. Es ist auch
nicht gerecht, einem Außendienstmitarbeiter, der ein Büro in den
eigenen vier Wänden unterhält, die steuerliche Anerkennung für das
Arbeitszimmer zu verweigern, nur weil es nicht "Mittelpunkt seiner
beruflichen Tätigkeit" ist.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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