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Bundesfinanzhof in München entscheidet zum Arbeitszimmer zugunsten der Arbeitnehmer / Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. erringt weiteren Etappensieg

Geschrieben am 15-09-2009

Darmstadt (ots) - Der Bundesfinanzhof (BFH) in München beurteilt
in einem Beschluss vom 25.08.2009, Az. VI B 69/09 die steuerliche
Regelung für häusliche Arbeitszimmer ab dem Jahr 2007 für ernstlich
zweifelhaft. In einem vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e. V. (LHRD) in Darmstadt unterstützten Klageverfahren
zweier Lehrer wurde die Auffassung des Niedersächsischen
Finanzgerichts vom 02.06.2009, Az. 7 V 76/09 bestätigt. Das Finanzamt
Wilhelmshaven muss auf den Steuerkarten 2009 auch einen Freibetrag
für das häusliche Arbeitszimmer eintragen.

Ab dem Jahr 2007 können aufgrund gesetzlicher Regelung
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich
geltend gemacht werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der
beruflichen Tätigkeit befindet. Der Mittelpunkt bei Lehrern liegt
aber in der Schule, so dass diese in dieser Hinsicht steuerlich leer
ausgehen würden.

Nach summarischer Prüfung sei dies nicht rechtens, so die Richter
in München. Das betroffene Lehrerehepaar habe in der Schule keinen
Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Daher
handele es sich bei den Aufwendungen für ihre Arbeitszimmer nach
bisherigem Verständnis um Erwerbsaufwendungen, die in einem
objektiven Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Die
Aufwendungen müssten zwar nicht in voller Höhe, zumindest aber in
Höhe eines angemessenen Betrages einkünftemindernd berücksichtigt
werden.

Die BFH-Richter wiesen darauf hin, dass es sich noch nicht um eine
abschließende Entscheidung handelt. "Der Beschluss sei aber eine gute
Ausgangsposition für den weiteren Prozessweg und erinnere an die
Entscheidungen zur Pendlerpauschale", so Christian Munzel,
Vorstandsmitglied des LHRD in Darmstadt. "Berufsnotwendige
Aufwendungen müssen steuerlich abzugsfähig bleiben. Ein Lehrer könne
nur dann sein Geld verdienen, wenn er ein Arbeitszimmer auf eigene
Kosten unterhalte", erläutert Munzel weiter.

Profitieren können aber nicht nur Lehrer, sondern auch
Vertriebsmitarbeiter und Handelsvertreter. Auch diese Berufsgruppen
erledigen ihre Schreibtischarbeiten meist in einem häuslichen
Arbeitszimmer.

Es sollte nun die Eintragung eines Freibetrags auch für das
häusliche Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte beantragt werden, rät
der LHRD. Dies führt zu einem niedrigeren Lohnsteuerabzug. Sehr
wichtig ist, dass die Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung
angesetzt werden. Bei Ablehnung durch das Finanzamt bleiben die
Steuerbescheide vorläufig, ein Einspruch ist somit grundsätzlich
nicht erforderlich. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die
Auszahlung der Steuererstattung für das Arbeitszimmer beantragt wird.
Christian Munzel vom LHRD ist überzeugt, dass dies nun möglich ist.
Die Finanzämter werden sich zunächst damit schwer tun, da eine
offizielle Weisung des Bundesfinanzministeriums noch fehlt.

Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2

Pressekontakt:
V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und
Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. , Alsfelder Str. 10,
64289 Darmstadt.

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., ist einer
der größten Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit rund
200.000 Mitglieder. Internet: www.LHRD.de

Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstandsmitglied Herrn
Christian Munzel, Mobil 0175/5808417 und vom Leiter Steuerwesen Herrn
Rudolf Gramlich, Mobil 0151/12142663.


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