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Mindestlohn in der Pflege: Arbeitsminister Scholz beteiligt private Anbieter / Arbeitgeberverband Pflege ist Mitglied der Kommission

Geschrieben am 15-09-2009

Berlin (ots) - Einen Mindestlohn in der Pflege ohne eine
Beteiligung der privaten Anbieter wird es nicht geben.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat den Arbeitgeberverband Pflege
in die durch das Bundesarbeitsministerium zur Erarbeitung eines
Mindestlohns eingesetzte Kommission berufen. Der Arbeitgeberverband
Pflege vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen
Interessen der privaten Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
Initiatoren des Verbandes sind die acht größten privaten Träger
gemeinsam mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa). Zusammen beschäftigen sie mehr als 185.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.

bpa-Präsident Bernd Meurer: "Das ist ein gutes und angemessenes
Ergebnis für die private Pflege in Deutschland! Wir begrüßen
ausdrücklich, dass der Arbeitgeberverband Pflege in die
Findungskommission zum Mindestlohn in der Pflege berufen worden ist.
Über 60 Prozent aller ambulanten Pflegedienste sowie fast 40 Prozent
aller Pflegeheime sind in privater Trägerschaft. Sie alle haben ein
Recht darauf, beim Thema Mindestlohn nicht übergangen zu werden."

Als weiteres Kommissionsmitglied auf Seiten der Arbeitgeber wurde
neben dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands und
dem Deutschen Caritasverband die Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände berufen. Den Vorsitz der Kommission übernimmt
Rainer Brückers.

Die Einführung eines Mindestlohns in der Pflege wurde mit der
Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bereits im Februar
dieses Jahres beschlossen - und beschritt in ihrem weiteren Verlauf
einen Sonderweg: Während andere Branchen, die in das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wurden, einen
flächendeckenden Tarifvertrag nachweisen mussten, der für mindestens
50 Prozent der Beschäftigten der jeweiligen Branche gilt, kann das
Bundesarbeitsministerium für die Pflege einen Mindestlohn auf der
Grundlage einer Kommissionsempfehlung erlassen. Bernd Meurer: "Der
bpa hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass den privaten
Einrichtungen aufgrund ihrer Marktstellung ein Mindestlohn nicht
einfach übergestülpt wird. Jeder Mindestlohn muss auch refinanziert
werden, das gilt ausdrücklich für alle Pflegeeinrichtungen."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 6.200 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60


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