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Axel Troost: Guttenberg zahlte Linklaters Honorar für regierungsinternen Wahlkampf

Geschrieben am 11-09-2009

Berlin (ots) - "Wirtschaftsminister Guttenberg hat zugegeben, dass
er die britische Kanzlei Linklaters für ein 'angemessenes' Honorar
aus Steuermitteln mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur
Ergänzung des Kreditwesengesetzes beauftragt hat, um im
regierungsinternen Wahlkampf ein Gegengewicht zu den SPD-geführten
Ministerien zu schaffen", kritisiert der finanzpolitische Sprecher
der Fraktion DIE LINKE Axel Troost nach den Antworten auf eine Kleine
Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 16/14022). "Das ist eine
Veruntreuung von Steuermitteln und eine Instrumentalisierung eines
Ministeriums für den Wahlkampf. Beides ist nicht hinnehmbar." Troost
weiter:

"Das Guttenberg-Ministerium hat für Gesetzentwürfe zum Finanzwesen
nach eigener Aussage weder 'auf Dauer eingerichtete
Arbeitseinheiten', noch standen 'ausreichende(n) personelle(n)
Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen bei der
Sanierung von Banken zur Verfügung', noch ist das Ministerium in der
Bundesregierung mit der 'Federführung für das Kreditwesen und die
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie für die Steuergesetze des Bundes'
beauftragt. Zuständig dafür ist das Bundesfinanzministerium.

Obwohl weder zuständig noch personell und inhaltlich dazu in der
Lage, hat das Bundeskabinett das CDU-Ministerium für Wirtschaft und
Technologie neben dem SPD-geführten Ministerium der Justiz mit der
Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt. Der Bundesregierung
muss von vorn herein klar gewesen sein, dass das BMWi dies nur
leisten kann, indem es externe Berater komplett mit der Erarbeitung
des Gesetzentwurfs betraut - wie im Fall Linklaters auch geschehen.
Aus Gründen des Koalitionsproporzes im Wahlkampf hat das Kabinett
damit der Zweckentfremdung von Steuermitteln bewusst Vorschub
geleistet.

Das Ziel, eine 'Alternative zur Enteignungslösung im
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz aus Sicht des BMWi zur
Verfügung zu stellen' mag der Union politisch im regierungsinternen
Wahlkampf opportun erscheinen, den Einsatz von Steuergeldern
rechtfertigt es noch lange nicht. Angesichts der Umstände sollte der
Bundesrechnungshof prüfen, inwieweit der Tatbestand der
Zweckentfremdung für Wahlkampfzwecke erfüllt ist."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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