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Landgericht Berlin kritisiert "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg und hebt einstweilige Verfügung nur aus formalen Gründen auf

Geschrieben am 10-09-2009

Koblenz/Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin hat in einer
mündlichen Verhandlung am 10. September 2009 die von der Debeka
erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg
aufgehoben. Diese Entscheidung begründete das Gericht mit dem
formalen Argument, die Debeka sei von der Broschüre nicht unmittelbar
betroffen und könne deshalb nicht gegen sie vorgehen. Das Gericht
legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Broschüre "Ampelcheck
Geldanlage" als Warentest indiskutabel sei und weder sachlich noch
neutral gestaltet wurde. Der Richter wörtlich: "Die Broschüre ist
inhaltlich nicht vertretbar. Hier werden Äpfel mit Birnen
verglichen."

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die einstweilige
Verfügung Widerspruch eingelegt und sich dabei insbesondere auf die
Behauptung gestützt, dass ihre Aussagen im "Ampelcheck" lediglich
Meinungsäußerungen im politischen und geistigen Meinungskampf seien.
Sie erhebe "keinen, mit einem Warentest vergleichbaren Anspruch auf
Neutralität und Objektivität." Wörtlich heißt es im schriftlichen
Widerspruch weiter: "Sie (die Debeka) hat keinen allgemeinen Anspruch
auf eine faire Bewertung."

Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung,
erklärt zum Urteil: "In der Sache wurden wir vom Gericht in unserer
Ansicht bestätigt, dass die Broschüre den Verbraucher mit
fehlerhaften Aussagen in die Irre führt. Leider musste das Gericht
die einstweilige Verfügung aus rein formalen Gründen aufheben. Der
Richter ließ aber keinen Zweifel an der mangelhaften Qualität der
Broschüre. Mit ihrer Argumentation hat die Verbraucherzentrale
Hamburg die Katze aus dem Sack gelassen. Es geht ihr nicht um eine
objektive und neutrale Information der Verbraucher, sondern um ihren
ideologischen Feldzug gegen die Versicherungswirtschaft. Ich glaube,
dass die meisten Verbraucher die Aufgabe der Verbraucherzentralen
bisher sehr wohl in einer fairen und objektiven Information gesehen
haben. Sie wurden jetzt von der Verbraucherzentrale Hamburg eines
Besseren belehrt. Wir wehren uns nicht gegen politische
Meinungsäußerungen von Verbraucherzentralen. Inakzeptabel sind jedoch
politische Meinungskämpfe im Gewand von Produktvergleichen, die sich
den Anschein objektiver, neutraler und sachgerechter
Verbraucherberatung geben."

Originaltext: Debeka Versicherungsgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57398
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57398.rss2

Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter Unternehmenskommunikation der Debeka-Gruppe
Pressesprecher
Telefon: (02 61) 4 98-11 00

Christian Arns
st. Pressesprecher
Telefon: (02 61) 4 98-11 22


Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Pressestelle / Unternehmenskommunikation (VE/U)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz
Telefax: (02 61) 4 98-11 11
eMail: presse@debeka.de
Internet: www.debeka.de


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