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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland auszusetzen

Geschrieben am 10-09-2009

Berlin (ots) - Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in
einer Kammerentscheidung gestern dem Antrag eines irakischen
Asylsuchenden stattgegeben, seine Abschiebung nach Griechenland
auszusetzen. Griechenland wäre nach dem EU-Verteilungsverfahren
(Dublin-Verfahren) für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Als
Grund für die Entscheidung nannte die Kammer ernst zu nehmende
Berichte über unhaltbare Zustände des griechischen Asylsystems. Damit
darf der Antragsteller zumindest solange in Deutschland bleiben, bis
in einem Hauptsacheverfahren gerichtlich geklärt ist, ob er in
Griechenland Zugang zu einem flüchtlingsrechtskonformen Asylverfahren
hat und menschenrechtskonforme Umstände, insbesondere eine
menschenwürdige Unterbringung, gewährleistet sind. "Die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts stellt eine überfällige Korrektur des
Asylverfahrensrechts in Deutschland dar", so Petra Follmar-Otto,
Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am
Deutschen Institut für Menschenrechte.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in einer kürzlich
veröffentlichten Studie von Ruth Weinzierl die durch den
Asylkompromiss 1993 eingeführte deutsche Drittstaatenregelung als
nicht menschenrechtskonform kritisiert. Auch die Studie weist auf die
Zustände des griechischen Asylsystems hin. Diese machten deutlich,
dass das von der Drittstaatenregelung vorgesehene 'blinde Vertrauen'
in die Asylsysteme aller EU-Mitgliedsstaaten nicht aufrechterhalten
werden könne. Der völlige Ausschluss aufschiebender Wirkung von
Rechtsmitteln gegen Überstellungen in andere EU-Staaten sei deshalb
nicht haltbar. Dies ist nun durch das Bundesverfassungsgericht
bestätigt worden.

Die Studie weist zudem nach, dass die deutsche Rechtslage auch der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in
Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht
standhält. Beide Gerichte fordern vor einer Abschiebung die
Möglichkeit einer individuellen Prüfung im Einzelfall.

"Der Gesetzgeber muss nun dringend Konsequenzen ziehen und den
Rechtsschutz auch vor Überstellungen in so genannte sichere
Drittstaaten, inklusive EU-Staaten, verbessern", betont Follmar-Otto.
"Deutschland ist damit auch in der Verantwortung, die Aufnahme von
Flüchtlingen in der EU solidarisch auszugestalten."

Ruth Weinzierl: "Der Asylkompromiss 1993 auf dem Prüfstand".
Studie, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2009:
http://www.presseportal.de/go2/Studie_Asylkompromiss

Zusammenfassung der Studie "Der Asylkompromiss 1993 auf dem
Prüfstand": http://www.presseportal.de/go2/Studie_Zusammenfassung

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Ingrid Scheffer
Tel.: (030) 259 359 - 52,
Mobil: 0176 - 965 057 41
E-Mail: scheffer@institut-fuer-menschenrechte.de


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