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VW verzichtet auf irreführende Werbung für Golf GTD

Geschrieben am 10-09-2009

Berlin (ots) - Von der Deutschen Umwelthilfe angegriffene Anzeige,
in der VW nach An-sicht der DUH zum "Rasen für den Klimaschutz"
aufruft, wird nicht mehr veröffentlicht - Umweltschützer ziehen
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Landgericht
Braunschweig zurück

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat ihren Antrag auf Erlass
einer Einstweiligen Verfügung gegen die Volkswagen AG wegen
irreführender Werbung vor dem Landgericht Braunschweig
zurückgenommen. Der Verzicht erfolgte, da VW versichert hatte, die
dem Rechtsstreit zugrundeliegende Werbung für den neuen Golf GTD
nicht mehr drucken zu lassen. Auch die parallel verbreitete
Internet-Werbung wurde von VW entsprechend geändert.

"Wir haben unser Ziel faktisch erreicht. Die Anzeige, die nach
unserer Überzeugung ein Großteil des Publikums missverstehen musste
und ja auch sollte, wird nicht mehr veröf-fentlicht.", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH gehe davon aus, dass
sich VW an die Zusage halte und in Zukunft auf irreführende Werbung
verzichte. "Das viel größere Problem ist damit leider keineswegs
gelöst: VW wirbt angesichts von Klima- und Wirtschaftskrise mit der
neuen Sparsamkeit seiner Modelle und verkauft gleichzeitig weiter in
großer Vielfalt Fahrzeuge, die zu schwer, zu spritdurstig, zu schnell
und zu kli-maschädlich sind."

DUH-Anwalt Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger:
"Wir sind überzeugt, dass wir uns in einem Hauptsacheverfahren nach
Erstellung eines Sachverstän-digengutachtens vor Gericht durchgesetzt
hätten.."

Auslöser des Rechtsstreits war eine Anzeige, in der der neue Golf
GTD unter dem Slogan "Ändern Sie nicht Ihren Fahrstil, ändern Sie Ihr
Auto" eine Steilküsten-Straße entlang bretterte. Im Anzeigentext
wurde für den Diesel-Golf unter anderem mit den Worten geworben, sein
"2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur
5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222
km/h". Die Aussage war nach Überzeugung der DUH falsch und
irreführend, weil der Golf GTD nach Testberichten in
Fachzeitschriften im Höchstgeschwindigkeitsbereich nicht 5,3 Liter,
son-dern deutlich über 10 Liter auf 100 km verbraucht. Das
Landgericht äußerte in der mündlichen Verhandlung Zweifel, ob damit
eine Irreführung des Verbrauchers einherginge, gab aber auch zu
verstehen, dass ein womöglich notwendiges Sachverständigengutachten,
das über diese Frage abschließende Klärung bringen würde, erst in
einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren hätte eingeholt werden
können. Dieses erübrigt sich nunmehr.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030-88472-80, Mobil:
0171-2435458, klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-0, Fax:
0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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