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Stübgen: Begleitgesetzgebung erweitert parlamentarische Mitwirkungsrechte in der EU-Gesetzgebung

Geschrieben am 08-09-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung der Begleitgesetze zum
Vertrag von Lissabon im Deutschen Bundestag erklärt der
Europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Stübgen MdB:

Mit der Verabschiedung der Begleitgesetzgebung zum Vertrag von
Lissabon hat der Deutsche Bundestag seine parlamentarischen
Mitwirkungsrechte in der europäischen Gesetzgebung weiter ausgebaut.
In einem Parforceritt haben die Fraktionen des Bundestages komplexe
und schwierige Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem
Karlsruher Urteil vom 30. Juni 2009 umgesetzt. Das Ergebnis kann sich
sehen lassen. Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt nachdrücklich die
insgesamt vier Gesetzentwürfe, die der Europaausschuss des Deutschen
Bundestages in einer gemeinsamen Anhörung mit dem EU-Ausschuss des
Bundesrates beraten und in einer Marathonsitzung am 02. September
2009 zur Beschlussfassung empfohlen hat.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eignet sich nicht für
eine schwarz-weiße Zuordnung von Gewinnern und Verlierern. Das Urteil
hat vielmehr den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wie auch der
Bundesregierung klar gemacht, dass dem Bundestag eine besondere
Verantwortung für den weiteren Ausbau der Europäischen Union zukommt
- insbesondere dafür, dass die EU-Integration voll umfänglich dem
Demokratieanspruch des Grundgesetzes genügen muss. "Demokratisch
legitimiert ist nur, was politisch verantwortet werden kann", lautet
ein Kernsatz des Karlsruher Urteils. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
ist zuversichtlich, dass nach Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens im
Bundesrat am
18. September 2009 der Weg für die Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon durch Bundespräsident
Köhler in Rom frei ist.

Die Erweiterungen der Mitwirkungsrechte des Bundestages betreffen
insbesondere diejenigen Artikel des Lissabon-Vertrages, von denen das
Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass sie in ihrem
Integrationsprogramm nicht hinreichend bestimmt seien. Ein Beispiel
hierfür ist die Erweiterung der Befugnisse der europäischen
Staatsanwaltschaft, ein anderes die Erweiterung der
Kriminalitätsbereiche, für die die EU Mindestvorschriften erlassen
kann. Kommt es zu einer solchen Erweiterung der Befugnisse, muss der
Bundestag mit Gesetz zustimmen.

Ein besonderes Anliegen des Deutschen Bundestages war es auch, die
wesentlichen Bestimmungen der Zusammenarbeitsvereinbarung aus dem
Jahr 2006 in das Zusammenarbeitsgesetz zu überführen. Dennoch gilt
die so genannte BBV fort. Dass diese Feststellung im Gesetz verankert
wurde, sichert u.a. die Fortsetzung der Unterstützung des
Verbindungsbüros des Bundestages in Brüssel durch die Ständige
Vertretung rechtlich ab.

Von besonderer Bedeutung für die praktische Zusammenarbeit
zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag in
EU-Angelegenheiten ist auch eine Neuregelung der Grundsätze der
Unterrichtung, mit der die Bundesregierung verpflichtet wird, dem
Deutschen Bundestag die Mahnschreiben über die Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren zuzuleiten, welche die Nichtumsetzung
von Richtlinien durch den Bund betreffen.

Nach langen Diskussionen mit den Vertretern des Bundesrates wurde
auch eine Kompromisslösung bei der kommunalen Daseinsvorsorge
gefunden, die sich eng am Artikel 23 des Grundgesetzes orientiert und
die bisherigen Mitwirkungsrechte des Bundesrates bei der kommunalen
Daseinsvorsorge absichert.

Die zügige Verabschiedung der Begleitgesetzgebung in Deutschland
ist ein wichtiges Signal an die irische Bevölkerung, die am 02.
Oktober 2009 erneut über den Vertrag von Lissabon abstimmen wird. Die
europäischen Nachbarn blicken auf Deutschland. Auch für Polen und die
Tschechische Republik ist es wichtig, dass es in Deutschland keine
politischen Zweifel mehr am Vertrag von Lissabon und am Willen zur
Fortsetzung der europäischen Integration gibt.

Bundestag und Bundesrat haben jetzt die Aufgabe, die ihnen vom
Bundesverfassungsgericht zugewiesene Integrationsverantwortung in der
Europapolitik politisch auszufüllen und die ihnen durch die
Begleitgesetze zugewiesenen Aufgaben aktiv wahrzunehmen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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