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Einparken mit Folgen / Opfer von Fahrerflucht haben gute Chancen auf Schadensersatz

Geschrieben am 08-09-2009

Hamburg (ots) - Der Alptraum jedes Autofahrers: Bei der Rückkehr
zum Parkplatz hat der Wagen einen Kratzer oder eine Delle. Ein Zettel
hinter dem Scheibenwischer ist oftmals der einzige Hinweis -
manchmal fehlt vom Täter aber auch jede Spur. Hat man da Pech oder
gibt es auch bei kleinen Kratzern Aussicht auf Schadensersatz? Der
Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard beantwortet die
wichtigsten Fragen.

Kavaliersdelikt Fahrerflucht?

Anja-Mareen Knoop, Advocard-Rechtsexpertin: "Fahrerflucht ist eben
kein Bagatellvergehen, im Gegenteil: Laut §142 des Strafgesetzbuches
handelt es sich bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort um eine
Straftat, die entsprechend geahndet wird."

Die Konsequenzen können bis zu sieben Punkte in der Flensburger
Verkehrszentraldatei und der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens
sechs Monate sein. Darüber hinaus kann auch eine Geldstrafe von bis
zu 60 Tagessätzen oder 5000 Euro erhoben werden.

Die Polizei ermittelt doch nicht wegen so was!

Weit gefehlt. Wird der Schaden angezeigt, wird auch ermittelt -
und das ziemlich erfolgreich. Besonders wenn es Zeugen oder Spuren
gibt, die Rückschlüsse auf Fahrzeugtyp, Baujahr oder Farbe zulassen,
werden alle Halter eines solchen Fahrzeuges in der Gegend überprüft.
Bei Übereinstimmung mit dem gesuchten Fahrzeug sind die am Unfallort
sichergestellten Spuren eindeutige Beweise.

Das richtige Verhalten

Wurde ein Auto auch nur berührt - ob es beschädigt ist oder nicht,
ist unerheblich - darf sich der Fahrer immer erst nach Ablauf einer
angemessenen Wartezeit vom Unfallort entfernen. "Welche Wartezeit als
angemessen gilt, kann nicht im Detail festgelegt werden. Das Gesetz
verlangt eine "den Umständen" angemessen Zeit. Was darunter zu
verstehen ist, hängt unter anderem von den Umständen wie Schwere des
Unfalles, Höhe des Schadens, Tageszeit, Witterung und auch
beispielsweise der Verkehrsdichte ab. Bei alltäglichen Fällen ist in
der Regel eine 30-minütige Wartezeit ausreichend", so die
Advocard-Juristin Anja-Mareen Knoop.

Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung bei Advocard, rät
Betroffenen: "Selbst bei Hinterlassung der Personalien, handelt es
sich noch immer um Fahrerflucht. Ist die Wartezeit erfolglos
verstrichen, sollten Sie in jedem Fall, auch bei kleinen Schäden
sofort die Polizei benachrichtigen, um kein Risiko einzugehen."

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de





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