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Bundestagswahl: Hinweise für Briefwähler - jetzt Antrag stellen

Geschrieben am 07-09-2009

Wiesbaden (ots) - Es ist guter demokratischer Brauch, dass die
Wählerinnen und Wähler am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal persönlich
abgeben. Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass die
Stimmabgabe auf Antrag auch durch Briefwahl möglich ist. Dabei müssen
Wählerinnen und Wähler bei dieser Bundestagswahl - wie bereits bei
der Europawahl - nicht mehr versichern, dass sie aus wichtigem Grund
am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können. Damit die Unterlagen
rechtzeitig eintreffen, sollte der Antrag auf Briefwahl jedoch so
schnell wie möglich gestellt werden.

Wer bei der Bundestagswahl 2009 seine Stimme per Briefwahl abgeben
möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich einen
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann auch
per Telegramm, Telefax oder E-Mail gestellt werden, allerdings nicht
telefonisch. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine
entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den
Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen befindet sich auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis
eingetragenen Wahlberechtigten bereits erhalten haben.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der
Wahl, das heißt bis zum 25. September 2009, bis 18.00 Uhr beantragt
werden, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener
plötzlicher Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 27. September
2009, bis 15.00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die
Briefwahlunterlagen sofort und kann im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag
müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 27. September 2009, bis 18.00
Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen.
Später eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauswertung nicht
mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang
sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am
dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 24. September
2009, abgesandt werden. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch
direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben
oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt der Wähler das Risiko
des rechtzeitigen Zugangs.

Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim
ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche
Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu
falten, in den Wahlumschlag zu legen oder den Wahlbrief selbst zur
Post zu bringen, kann hierfür - unter Beachtung bestimmter Vorgaben,
die auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind
- eine andere Person um Hilfe bitten.

Weitere Hinweise zur Briefwahl enthält auch das Merkblatt, das den
Briefwahlunterlagen beigefügt ist, sowie der Internetauftritt des
Bundeswahlleiters unter

www.bundeswahlleiter.de --> "Bundestagswahl 2009" --> Briefwahl

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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