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LVZ: Affäre um Dienstwagennutzung und Mittelmissbrauch / Sächsisches Innenministerium prüft Disziplinarverfahren gegen Landeswahlleiterin

Geschrieben am 01-09-2009

Leipzig (ots) - Gegen die Präsidentin des sächsischen
Statistischen Landesamtes und Landeswahlleiterin, Prof. Dr. Irene
Schneider-Böttcher, wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens
geprüft. Dabei geht es, nach einem Bericht der ?Leipziger
Volkszeitung? (Dienstag-Ausgabe), um den Verdacht der
missbräuchlichen Nutzung von Dienstwagen und eventuell unzulässiger
Finanzierung eigener Fort- und Weiterbildungsleistungen aus
Haushaltsmitteln des Statistischen Landesamtes. Der Zeitung liegen
entsprechende Unterlagen vor.

Das Innenministerium bestätigte gegenüber der Zeitung, dass Irene
Schneider-Böttcher, die seit 2004 amtiert, bereits um entsprechende
dienstliche Erklärungen gebeten wurde. ?Sobald diese Stellungnahme
vorliegt, wird geprüft, ob gegebenenfalls ein Disziplinarverfahren
einzuleiten ist?, erklärte Ministeriumssprecher Lothar Hofner
gegenüber der Zeitung. Behördenintern wurde der Zeitung erklärt, man
habe das Verfahren nicht im unmittelbaren Vorfeld der Landtagswahl
starten wollen, weil man dadurch negative Auswirkungen auf die
Wahlbereitschaft der Bürger angesichts jüngster Geschichten über
Dienstwagen-Affären und Politikerprivilegien befürchtet habe.

?Dem Innenministerium liegen Anhaltspunkte vor, die möglicherweise
darauf schließen lassen, dass Dienstkraftfahrzeuge zu Privatfahrten
genutzt worden sein könnten?, so das Ministerium. Dabei geht es unter
anderem um vermutete Privatfahrten zwischen dem Wohnort der
Präsidentin, Dresden, und dem Amtssitz in Kamenz oder auch um Fahrten
zum Friseur. Die Amtsleiterin hat keinen Anspruch auf die Nutzung
eines an die Person gebundenen Dienstkraftwagens oder gar auf einen
Privatfahrer. Derzeit werden, nach Informationen der Zeitung,
sämtliche Fahrtenbücher kontrolliert.

?Das Innenministerium prüft derzeit, ob bei der Nutzung von
Dienstkraftfahrzeugen durch Frau Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher
Verstöße gegen die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen über die Benutzung von
Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung (VwV-DKfz)
vorliegen?, teilte Ministeriumssprecher Hofner mit. Darin ist unter
anderem die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen für Privatfahrten
geregelt. ?Zur Aufklärung des Sachverhaltes hat das Innenministerium
das Statistische Landesamt um Stellungnahme gebeten. Sobald diese
Stellungnahme vorliegt, wird geprüft, ob gegebenenfalls ein
Disziplinarverfahren einzuleiten ist.?

?Dem Innenministerium ist bekannt?, so erklärte
Ministeriumssprecher Hofner in einer schriftlichen Stellungnahme
gegenüber der Zeitung, ?dass Frau Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher
in mehreren Fällen vom Wohnort zum Dienstort gefahren wurde?.
Inwiefern es sich dabei möglicherweise um unzulässige Privatfahren
handelte, könne erst nach Eingang der Stellungnahme der Präsidentin
bewertet werden.

Zum Vorwurf unzulässiger eigener Weiterbildung aus Mitteln des
Amts-Haushaltes gegen Irene Schneider-Böttcher erklärte das
Ministerium: ?Dem Innenministerium liegen Erkenntnisse vor, dass auch
Fort- und Weiterbildungsleistungen von Frau Prof. Dr. Irene
Schneider-Böttcher aus dem entsprechenden Haushaltstitel des
Statistischen Landesamtes finanziert wurden. Der konkrete Umfang ist
derzeit nicht bekannt?, werde aber momentan ermittelt.

Gegenüber der Zeitung bestätigte Irene Schneider-Böttcher, dass
sie in der Vergangenheit ?gelegentlich? einen Dienstwagen in ihrer
Garage geparkt habe, wenn sie zwischen Dresden und Kamenz gependelt
sei. An Friseurbesuche mit Dienstfahrzeug könne sie sich nicht
erinnern. Sie sei jedenfalls ?vorwiegend? ein Privatauto gefahren. In
Sachen eigener Weiterbildung mit Hilfe von Haushaltsmitteln aus ihrem
Amt meinte die Präsidentin: ?Auch ein Präsident muss sich in Sachen
Management und Führung weiterbilden.? Sie habe für diese
Qualifizierung, inklusive Abschluss, über mehrere Jahre hinweg ihren
Urlaub verwendet, um in die Lage zu kommen, ?das Haus so
aufzustellen, dass wir unsere Arbeit leisten können?. Allerdings
stimme es, dass sie für ihre dienstliche Arbeit keine Master-Arbeit
und keine Prüfung hätte ablegen müssen. ?Aber es war für mich einfach
eine Herausforderung, sich auch einmal wieder einer Prüfungssituation
auszusetzen.?

Insgesamt seien die Vorwürfe gegen sie ?Quatsch? und offenbar
Ergebnis ?eines Mobbing-Versuchs?. Sie kündigte an, sich beim
sächsischen Innenminister zu erkundigen und eventuell einen Anwalt
wegen der Vorwürfe einzuschalten. Die studierte Ökotrophologin stammt
aus Bayern und wechselte 1995 nach Sachsen, damals als Präsidentin
der Landesanstalt für Landwirtschaft mit Sitz in Pillnitz. Sie gilt
behördenintern als eher schillernde Figur.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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