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Flughafenverband ADV fordert Land Hessen auf, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen

Geschrieben am 22-08-2009

Berlin (ots) - "Mit dem VGH-Beschluss, Nachtflüge in der Zeit von
23 bis 5 Uhr zu überprüfen, haben die Kasseler Richter dem
Wirtschaftsstandort Rhein-Main einen Bärendienst erwiesen", erklärt
Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV
(Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Gleichzeitig
zweifeln die ADV-Fachleute die rechtliche Begründung des VGH an.

In ihrer vorläufigen rechtlichen Einschätzung kritisieren die
Rechtsexperten des Flughafenverbandes vor allem die unveränderte
Bezugnahme des Gerichtes auf den Hessischen Landesentwicklungsplan.
Aus einer hessischen Rechtsnorm kann keine Abwägungsdirektive
abgeleitet werden, die über Bundesgesetzen steht. Landesrecht kann
nicht Bundesrecht brechen. "Eine derartige Interpretation hätte
gravierende Folgen für das gesamte deutsche Planungsrecht und die
deutsche Flughafenlandschaft", erklärt Ralph Beisel und betont:
"Deshalb ist die weitergehende Überprüfung der Rechtsprechung durch
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch das Land Hessen geboten
und unumgänglich."

Aus Sicht der ADV könnte das VGH-Urteil weitreichende Konsequenzen
für alle Flughäfen haben. Wenn Deutschland künftig auf der Karte des
Weltluftverkehrs eine Rolle spielen möchte, dann müssen die Flughäfen
auch zeitgemäß - bei Bedarf auch nachts - genutzt werden dürfen. Wenn
schon an Deutschlands größtem Flughafen nachts die Türen
zugeschlossen werden sollen, ist die Gefahr für alle anderen
Flughäfen umso größer.

Zudem verweist der Flughafenverband ADV auf das unlängst erlassene
Fluglärmgesetz. Die in der Schallschutzverordnung bestimmten
rechtlichen Regelungen gewährleisten einen sehr weitgehenden Schutz
der Wohnbevölkerung gerade für die Nachtstunden.

Mit dem Fluglärmgesetz wurde ein Interessenausgleich zwischen
Politik, den Flughäfen und ihren Anwohnern erreicht. Wir wollen die
Anwohner im Umland der Flughäfen noch besser vor Fluglärm schützen",
erklärt Ralph Beisel. Mit den nun bevorstehenden Baumaßnahmen (u.a.
Einbau von Schallschutzfenstern bei Anwohnern) sind die Flughäfen
einmal mehr Vorreiter beim Lärmschutz und behalten das ungleich
höhere Schutzniveau gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene
bei. In den zurückliegenden Jahren haben alle deutschen
Verkehrsflughäfen 470 Millionen Euro in die Schalldämmung von
Gebäuden investiert. Dies ist Ausdruck der Verantwortung der gesamten
Branche.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Leif Erichsen
Pressesprecher
Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-52
Mobil: 0157 72 58 94 76

Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947
in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der zivilen
Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband ADV die
Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Die ADV
unterstützt alle Maßnahmen, die den bedarfsgerechten Ausbau
ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die
Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs
fördern.


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