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Neue Westfälische: Justiz muss Führerscheine zurückgeben Bei Blutproben ohne Richterspruch VON HUBERTUS GÄRTNER

Geschrieben am 20-08-2009

Bielefeld (ots) - Bielefeld. Die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Durchsuchung einer Wohnung oder
die Entnahme einer Blutprobe auch in der Nacht grundsätzlich einem
Richtervorbehalt unterliegt, löst in den Polizei- und Justizbehörden
des Landes große Aufregung aus. Rechtsexperten gehen davon aus, dass
zahlreiche Strafverfahren, die nach Trunkenheitsfahrten eingeleitet
wurden, nun hinfällig sind und die Täter ihre Führerscheine
zurückerhalten.

Wie ausführlich berichtet, hatte der für Ostwestfalen-Lippe
zuständige III. Strafsenat des Oberlandesgerichtes rechtskräftig
entschieden, dass Blutproben und Wohnungsdurchsuchungen, die von der
Polizei in den Nachtstunden angeordnet werden, einem
Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Begründet wird das Urteil nicht mit einem Fehlverhalten der
Polizeibeamten, sondern mit einer verfassungsrechtlich relevanten
Lücke in der NRW-Justizorganisation. Es sei versäumt worden, einen
richterlichen Eildienst rund um die Uhr einzurichten. Bislang
existiert dieser nur von 6 bis 21 Uhr.
Das Urteil des OLG-Senates werde "weitreichende Folgen haben",
prophezeit Christian Friehoff, Geschäftsführer des Richterbundes in
NRW. Vor allem in jenen Fällen, wo das Ergebnis der nächtlichen
Blutprobe das einzige Beweismittel nach einer Trunkenheitsfahrt sei,
könnten die Sünder vor Gericht auf Freisprüche hoffen. Zu diesem
Ergebnis kommt auch der Mindener Rechtsanwalt Bernd Brüntrup, der das
Musterverfahren vor dem OLG betrieben hatte.
Als Konsequenz aus dem überraschenden Urteil will das Düsseldorfer
Justizministerium nun die Einrichtung eines 24-Stunden-Eildienstes
für Richter prüfen. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, wie eine
solche zusätzliche arbeitsintensive Aufgabe angesichts der schon seit
Jahren bestehenden Überbelastung geschultert werden soll", sagt
Friehoff, der auch Amtsgerichtsdirektor in Rahden (Kreis
Minden-Lübbecke) ist. Friehoff gibt zu bedenken, dass andere
OLG-Strafsenate anderer Auffassung seien. Sie hatten entschieden,
dass die Polizei wegen "Gefahr im Verzug" nächtliche Blutproben
eigenmächtig anordnen kann.
"Rechtssicherheit ist ein hohes Gut", betont der Bielefelder
Polizeipräsident Erwin Südfeld. Er hofft im Interesse seiner Beamten,
dass bald eine einheitliche Regelung kommt. "Trunkenheitsfahrten
werden von uns auch weiterhin verfolgt", sagt Südfeld. Ähnlich
äußerte sich Christoph Mackel, Sprecher der Bielefelder
Staatsanwaltschaft: "Wir werden vorerst alle Verfahren weiterführen."

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de


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