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Neue Westfälische: OLG-Urteil zum richterlichen Eildienst Druck erzeugt HUBERTUS GÄRTNER

Geschrieben am 19-08-2009

Bielefeld (ots) - Unter Juristen genießt der III. Strafsenat des
Oberlandesgerichts (OLG) Hamm einen ganz besonderen Ruf.
Rechtsstaatliche Prinzipien werden hier extrem hochgehalten -
manchmal auch ohne Rücksicht auf Verluste. So ist es nun wieder
geschehen. Der Senat hob die Verurteilung eines Mannes auf, weil eine
nächtliche Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen von der Polizei ohne
richterliche Genehmigung angeordnet worden war. Deshalb sind die
gefundenen Beweisstücke nicht verwertbar. Auch Blutproben unterliegen
laut OLG im Regelfall dem Richtervorbehalt.
Der Senat rüffelt nicht die Polizei, sondern vielmehr die
Verantwortlichen im Justizapparat. Diese müssen sich nun sputen, um
einen richterlichen Eildienst rund um die Uhr auf die Beine zu
stellen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Trunkenbolde, die sich in
unverantwortlicher Weise an das Steuer ihres Autos setzen, nicht
angemessen oder höchst unterschiedlich bestraft werden. In Anbetracht
der neuen OLG-Rechtsprechung wurden bereits konfiszierte
Führerscheine zurückgegeben. Weitere werden vermutlich folgen. Das
klingt zwar wie ein Stück aus dem Tollhaus, aber es wurde vom
OLG-Senat offensichtlich bewusst in Kauf genommen, um Druck zu
erzeugen. Das Urteil mag einem passen oder nicht: Es ist
rechtskräftig.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de


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