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Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen

Geschrieben am 19-08-2009

Wiesbaden (ots) - Bei der Bundestagswahl 2009 können blinde und
sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme mit Hilfe von
Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer
Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden
die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)
ausgegeben. Auch für Wahlberechtigte mit anderen körperlichen
Beeinträchtigungen gibt es Möglichkeiten zur Erleichterung der
Stimmabgabe. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme
in einem Wahllokal ihres Wahlkreises mit barrierefreiem Zugang
abgeben oder sich bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson
unterstützen lassen.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl
2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die
Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die
Bundesregierung erstattet.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten
oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist
dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone
werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum
Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als
Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und
sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine
oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.
Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder
mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf
dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese -
auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - anfordern über:

- die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14
Euro/ Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die
Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt,

- oder direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste
am Ende dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.

Wahlberechtigte mit Gehbehinderungen können sich bei ihrem
Kreiswahlleiter erkundigen, welche Wahllokale in ihrem Wahlkreis
einen barrierefreien Zugang anbieten. Wenn ihr eigenes Wahllokal
nicht barrierefrei zugänglich ist, können sie einen Wahlschein
beantragen und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen
Wahllokal in ihrem Wahlkreis ihre Stimme abgeben. Selbstverständlich
können sie - wie alle Wahlberechtigten - auch per Briefwahl wählen.
Beim Antrag auf Briefwahl muss im Gegensatz zu früheren
Bundestagswahlen kein wichtiger Grund mehr angegeben werden, warum
das Wahllokal am Wahltag nicht aufgesucht werden kann.

Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen
Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu
kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich bei
der Briefwahl oder im Wahllokal durch eine andere Person unterstützen
lassen. Diese Hilfsperson kann der Wähler frei bestimmen,
beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Die
Hilfsperson darf nur die Wünsche des Wählers erfüllen und ist
verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des
anderen geheimzuhalten. Weitere Vorgaben sind im Wahlschein und im
Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt, das den Briefwahlunterlagen
beigefügt ist.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos
Stimmzettelschablonen zur Verfügung:
Baden-Württemberg
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim
Tel: 06 21 / 40 20 31
- Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg
Tel: 07 61 / 3 61 22
- Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e. V. in
Stuttgart
Tel: 07 11 / 2 10 60-0
Bayern
- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München
Tel: 0 89 / 5 59 88-0
Berlin
- Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.
V.
Tel: 0 30 / 8 95 88 - 0
Brandenburg
- Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus
Tel: 03 55 / 2 25 49
Bremen
- Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V. in Bremen
Tel: 04 21 / 32 77 33
Hamburg
- Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.
Tel: 0 40 / 20 94 04 - 0
Hessen
- Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am
Main
Tel: 0 69 / 15 05 96 - 6
Mecklenburg-Vorpommern
- Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in
Rostock
Tel: 03 81 / 77 89 80
Niedersachsen
- Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover
Tel: 05 11 / 51 04 - 0
Nordrhein-Westfalen
- Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e.V. in Detmold
Tel: 0 52 31 / 63 00 - 0
- Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch
Tel: 0 21 59 / 96 55 - 0
- Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund
Tel: 02 31 / 55 75 90 - 0
Rheinland-Pfalz
- Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in
Mainz
Tel: 0 61 31 / 6 93 97 36
Saarland
- Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Nalbach
Tel: 0 68 38 / 36 62
Sachsen
- Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V. in Dresden
Tel: 03 51 / 8 09 06 11
Sachsen-Anhalt
- Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in
Magdeburg
Tel: 03 91 / 2 89 62 39
Schleswig-Holstein
- Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in
Lübeck
Tel: 04 51 / 40 85 08 - 0
Thüringen
- Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Gera
Tel: 03 65 / 8 32 22 73

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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