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Neue Westfälische: Blutproben nur mit Zustimmung von Richtern Schutz vor Willkür HUBERTUS GÄRTNER

Geschrieben am 17-08-2009

Bielefeld (ots) - Es ist eine knifflige Angelegenheit, die das
Oberlandesgericht Hamm heute zu entscheiden hat. Der zuständige Senat
muss das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung
gegen die Grundrechtsverletzung bei einer Wohnungsdurchsuchung
gegeneinander abwägen. Die eigenen vier Wände sind völlig zu Recht
besonders geschützt. Polizisten zum Beispiel dürfen dort nur
eindringen, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss
vorweisen können - oder eine besondere Gefahr im Verzug ist.
Bereits vor einigen Wochen hatten die OLG-Richter in einem weithin
unbekannten Urteil der Polizei die Leviten gelesen. Diese dürfe nicht
einfach unter Verweis auf ihre "langjährige Praxis" die Entnahme von
Blutproben anordnen, so wie es in der Vergangenheit wohl tausendfach
geschehen ist. Im Regelfall muss die Polizei vor einer Blutprobe
jedesmal einen Richter anrufen - erst dann darf sie loslegen.
Vielen Laien mag die Argumentation des OLG nicht passen und womöglich
auch praxisfern vorkommen. Doch der Richtervorbehalt hat durchaus
seinen Sinn. Er ist ein wichtiges und grundlegendes Element in
unserer Demokratie und dient dazu, die Menschen vor Willkür zu
schützen: Die Exekutive wird von der Judikative in Schranken
gehalten.
Dass diese Machtbalance in unserem Staat nicht mehr hinreichend
funktioniert, ist schon oft kritisiert worden. Die Behörden
argumentieren vielfach mit der besonderen Eilbedürftigkeit ("Gefahr
im Verzug") und nehmen ohne richterlichen Beschluss Maßnahmen wie
beispielsweise Telefonüberwachungen vor. Es soll zwar auch schon
vorgekommen sein, dass Richter schwerwiegende Eingriffe in die
Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung angeordnet haben.
Der Richtervorbehalt ist deshalb kein Allheilmittel. Aber er bleibt
ein wichtiges Rezept.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de


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