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Bundestagswahl: Am 6. September endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland

Geschrieben am 17-08-2009

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass am
6. September 2009 die Frist für Deutsche im Ausland endet, die bei
der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen wollen und dafür ihre
Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen müssen. In einigen
Ländern bietet das Auswärtige Amt den wahlberechtigten Deutschen an,
für die Rücksendung der Wahlbriefe den amtlichen Kurierweg zwischen
bestimmten Auslandsvertretungen und dem Auswärtigen Amt in Berlin
mitzubenutzen. Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht
auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter folgendem Link zur
Verfügung:

www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2009 --> Service für
Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben und bei der Bundestagswahl 2009
wählen wollen, müssen so schnell wie möglich einen Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der sie
vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Der Antrag
muss bis zum 6. September 2009 bei der Gemeinde eingehen. Auch
Deutsche im Ausland, die bereits bei der Europawahl 2009 oder bei der
letzten Bundestagswahl 2005 auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen waren, müssen zur Bundestagswahl 2009 erneut einen Antrag
auf Eintragung stellen. Nähere Informationen und das Antragsformular
erhalten Deutsche im Ausland bei allen Botschaften und Konsulaten der
Bundesrepublik Deutschland oder im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter:

www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2009 --> Service für
Deutsche im Ausland

Der noch bei den letzten Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom
Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des
Europarats lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland
mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen.

Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die sich nur vorübergehend
im Ausland aufhalten, aber weiterhin hier gemeldet sind, werden von
Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und
können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen. Sie
können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (auch per
Fax oder E-Mail) oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheins
beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht telefonisch gestellt
werden. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des
Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen
stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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