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Mitteilung des Bundeswahlleiters zu "Die PARTEI"

Geschrieben am 14-08-2009

Wiesbaden (ots) - Mit Blick auf Medienanfragen zur
Nichtanerkennung der "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,
Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)" für
die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag stellt der Bundeswahlleiter
durch folgende Übersicht über den Schriftwechsel mit "Die PARTEI" für
die Öffentlichkeit Transparenz her:

"Die PARTEI" hat mit Schreiben vom 22. Januar 2009 ihre
Beteiligung an der Bundestagswahl angezeigt. Der Bundeswahlleiter hat
mit Einschreiben vom 26. Januar 2009 darauf hingewiesen, dass die
Beteiligungsanzeige formal fehlerhaft war und um Korrektur gebeten.
In dem Schreiben wurde zudem auf die bevorstehende, verbindliche
Entscheidung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 betreffend
die Anerkennung als Partei für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag
hingewiesen. "Die PARTEI" wurde deshalb gebeten, unter anderem
Angaben zur Gesamtzahl ihrer Mitglieder, zu Zahl und Art ihrer
Gebietsverbände und zum Hervortreten in der Öffentlichkeit zu
übersenden. Der Eingang des Schreibens wurde vom Justiziar von "Die
PARTEI" mit Rückschein am 30. Januar 2009 bestätigt.

In engem zeitlichem Zusammenhang hierzu gab es zwei Reaktionen
seitens "Die PARTEI":
Mit Fax vom 4. Februar 2009 informierte der Justiziar über die Wahl
des Landesvorstandes im Landesverband Nordrhein-Westfalen.
Mit Schreiben vom 5. Februar 2009 wurde eine korrigierte
Beteiligungsanzeige übermittelt.

Weitere Informationen über bestehende Landesverbände und ihre
Vorstände hat "Die PARTEI" seit ihrer Aufnahme in die
Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters im Jahr 2005 nicht
mitgeteilt, obwohl sie hierzu nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz
verpflichtet ist. Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar
2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für "Die PARTEI" nunmehr
ein Landesverband geführt. Hierüber wurde sie mit Schreiben vom 9.
April 2009 informiert und es wurde ihr ein Exemplar der
aktualisierten Fassung übersandt. Hierauf erfolgte keine Reaktion
seitens "Die PARTEI".

In der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 hat der
Vertreter von "Die PARTEI" die Existenz mehrerer Landesverbände
behauptet. Auf Nachfrage konnte er keine konkreten Hinweise zu den
Landesverbänden geben und damit den Widerspruch zu der Fax-Mitteilung
vom 4. Februar 2009 nicht aufklären. Auch auf Nachfrage des
Bundeswahlausschusses zu anderen für die Parteieigenschaft
maßgeblichen Kriterien machte er keine nachvollziehbaren Angaben.

Der Bundeswahlausschuss hat bei Würdigung aller Kriterien nach dem
Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 2
Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, "Die PARTEI"
nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen.

Eine Kopie des Faxes vom 4. Februar 2009 hat der Bundeswahlleiter
auf Nachfrage dem Bundesvorsitzenden und dem Justiziar von "Die
PARTEI" heute zur Verfügung gestellt.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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