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BPI: Arzneimitteltherapiesicherheit ist mehr als ein Flyer

Geschrieben am 14-08-2009

Berlin (ots) - Die pharmazeutische Industrie fordert das
Bundesgesundheitsministerium auf, sich ehrlich für die Sicherheit in
der Arzneimitteltherapie einzusetzen. Stattdessen stellen BMG und AOK
den Aktionsplan der Bundesregierung durch eine abenteuerliche
Rechtsauslegung zum Austausch von Arzneimitteln auf den Kopf. Ulla
Schmidt hat recht, wenn sie sagt: "Sicherer Umgang mit Arzneimitteln
ist für das Wohl der Patientinnen und Patienten von zentraler
Bedeutung." Doch um sicher mit einem Arzneimittel umgehen zu können,
muss auch die Gebrauchsanweisung richtig sein. Genau dies verhindert
jedoch die Ministerin mit ihrer eigenen Auffassung zum Aut idem. Das
Thema ist zu wichtig, um für PR-Zwecke im Wahlkampf missbraucht zu
werden. Für pharmazeutische Unternehmer ist die
Arzneimitteltherapiesicherheit ein zentrales Anliegen. "Es ist uns
wichtig, dass unsere Produkte sicher und richtig genutzt werden. Die
Packungsbeilage ist hier ein zentrales Instrument, um die Sicherheit
zu erhöhen", erklärte Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende
Hauptgeschäftsführerin des BPI.

Zur Arzneimitteltherapiesicherheit gehört vor allem ein
verantwortungsvoller Umgang mit dem Austausch verordneter Präparate.
Wer sich über die Verordnung des Arztes hinwegsetzt, muss sich
wenigstens an die Regeln halten. So wurden bei Rabattverträgen
Zuschläge für Medikamente vergeben, die nicht für alle
Anwendungsgebiete des jeweiligen Wirkstoffes zugelassen sind. Wenn
diese, wie von BMG, AOKen und Spitzenverband Bund gefordert,
unbegrenzt untereinander ausgetauscht werden, erhält der Patient
Präparate, in deren Packungsbeilage keine Informationen zu seiner
Krankheit enthalten sind. Ferner fehlen die entsprechenden
Anwendungs- und Dosierungshinweise - mit allen möglichen Folgen für
die korrekte Anwendung durch den Patienten. Potenzielle Einsparungen
werden hier klar vor die Frage der Arzneimitteltherapiesicherheit
gestellt. Noch problematischer wird es, wenn es um die
Austauschbarkeit von sogenannten Biosimilars geht. Biosimilars sind
biotechnologisch erzeugt und ein protein-basierter
Nachahmer-Arzneistoff, der nach Ablauf der Patentzeit eines
Originalwirkstoffs zugelassen wird. "Die Wirkstoffe dieser neuartigen
Biotechnologie-Erzeugnisse sind, anders als die klassischen,
molekülstruktur-definierten Arzneistoffe, nicht völlig identisch zum
Originalwirkstoff und erfordern deshalb aufwendigere
Zulassungsverfahren und Überwachungsmaßnahmen als die klassischen
Generika. Ein Austausch ist hier gar nicht angezeigt", so Sickmüller.

Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel. 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de


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