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Neues Deutschland: zum Urteil im Kriegsverbrecherprozess

Geschrieben am 11-08-2009

Berlin (ots) - Der arme alte Mann ... 91 wird er. Warum lässt man
ihn nicht in Ruhe? Schwamm drüber, Scheungraber war doch nur ein
kleiner Leutnant im großen Gemetzel ...
Stimmt. Doch es waren diese kleinen Leutnants, ihre Unteroffiziere
und deren Soldaten, die das Völkermorden möglich machten. Wer - wie
Scheungraber - schwerste individuelle Schuld auf sich geladen hat,
gehört vor einen Richter. Mord verjährt nicht. Schwer genug ist
dieser Grundsatz erkämpft. Wir haben eine Verpflichtung, Recht zu
suchen und Recht zu sprechen. Nicht nur, weil es noch Überlebende der
Nazi-Massaker gibt. Und Hinterbliebene. Es ist eine Frage
gesellschaftlicher Moral, dass ein Mensch, der einen anderen
heimtückisch umbringt, nicht ungescholten und - wie Scheungraber -
geachtet unter uns leben darf.
Wer jetzt beklagt, dass man einen Greis in die Zelle stecken will,
sollte eher fragen, warum man ihn nicht schon als jungen Mann dahin
brachte. Und warum nicht damals schon jene, die den Scheungrabers
Befehle gaben, dafür büßen mussten. Die Antwort ist beschämend für
unsere Demokratie. Verfahren gegen Kriegsverbrecher waren in
Westdeutschland einfach unpassend. Schließlich galt es, das System
gegen den Osten zu retten. Lieber rief man die »alten Kameraden«
erneut zu den Waffen und stellte jene erneut an den Pranger, die
schon einmal vor solchen Entwicklungen gewarnt hatten.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59019.rss2

Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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