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München missachtet EU-Urteil zur Feinstaubbelastung

Geschrieben am 11-08-2009

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert Ausdehnung der
Umweltzone auf die Landshuter Allee - Weiterhin zu hohe
Feinstaubbelastung in der Landshuter Allee - Grenzwerte für
Schadstoffbelastung durch Dieselruß und verkehrsbedingten Feinstaub
mehrfach überschritten - Stadt München missachtet Urteil des
Europäischen Gerichtshofs - Stadt und Behörden unterlassen
Gesundheitsschutz der Bevölkerung

Die Landshuter Allee in München ist auch in diesem Jahr eine der
am stärksten mit Feinstaub belasteten Straßen Deutschlands. Der
zulässige Grenzwert für Dieselruß und andere verkehrsbedingte
Feinpartikel wurde nach den vom Umweltbundesamt veröffentlichten
Messungen an mehr als 35 Tagen überschritten. Damit hätte die Stadt
München laut EU-Recht längst einschreiten müssen und kurzfristige
Maßnahmen zur Schadstoffminderung beschließen und umsetzen müssen.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert daher von der Stadt
München die kurzfristige Ausdehnung der Umweltzone auf die Landshuter
Alle und unterstützt einen Anwohner der Landshuter Allee, der
Oberbürgermeister Christian Ude in einem heute versendeten Brief
hierzu formal auffordert. Bisher endet die Umweltzone unmittelbar vor
der Landshuter Allee, die Teil des Mittleren Rings in München ist. In
einem weiteren Schreiben an die Regierung von Oberbayern wird
beantragt, den Luftreinhalteplan der Stadt entsprechend zu ändern.
Sollte der Luftreinehalteplan nicht geändert werden, fordert die DUH
die zeitliche Sperrung der Landshuter Allee für den Straßenverkehr.
"Ein Anwohner der Landshuter Allee hat beim Europäischen Gerichtshof
das Recht auf saubere Luft erwirkt, allein die Stadt München schert
sich nicht darum", sagte Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.
Resch nannte das Verhalten der Münchner Politik und Behörden
"unverantwortlich" und erinnerte daran, dass laut
Weltgesundheitsorganisation bis zu 70.000 vorzeitige Todesfälle
allein in Deutschland durch Feinstaub verursacht werden. Resch
forderte die Stadt daher ebenfalls auf, "offensiver als bisher für
die Nachrüstung mit Dieselfiltern" zu werben. Bis Ende des Jahres
bekommen Halter von Dieselfahrzeugen 330 Euro vom Staat als Förderung
bar erstattet.

"Die Stadt München verstößt gegen ein Urteil des Europäischen
Gerichthofs. Das Gericht hat entschieden, dass die Städte alle
zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um so schnell wie möglich
wieder zu einer Einhaltung der Grenzwerte zu gelangen. Es ist
unerträglich, wenn die Landshuter Allee über ein Jahr nach der
Urteilsverkündung immer noch nicht zur Umweltzone Münchens zählt.
Ebenso unverständlich ist es, dass die in der Innenstadt Münchens
geltende Umweltzone deutlich zurückhaltender mit Fahrverboten umgeht
als die weniger von Schadstoffen betroffenen Städte Hannover und
Berlin", sagte Dr. Remo Klinger, DUH-Prozessbevollmächtigter und
Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Klinger hatte
2008 das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für einen
Münchner Bürger geführt und vertritt nun einen weiteren Anwohner der
Landshuter Allee. Sollte die Stadt München und/oder die Regierung von
Oberbayern nicht auf die Anträge eingehen, kündigte Klinger Klage an.
Er setzte den Behörden eine Frist von sechs Wochen zur Bearbeitung
der Anträge.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 01713649170, resch@duh.de

Dr. Remo Kinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße
15, 10719 Berlin, Tel. 030-88472-80, klinger@geulen.com

Ulrike Fokken , Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030-24 00 867-86,
Mobil: 0151 - 55 01 70 09, fokken@duh.de


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