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Krümmel: Greenpeace stellt Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung / Wiederholte Störfälle belegen Unzuverlässigkeit des Betreibers Vattenfall

Geschrieben am 11-08-2009

Kiel (ots) - Greenpeace beantragt heute bei der
schleswig-holsteinischen Atomaufsicht den Widerruf der
Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel. Die
Umweltschutzorganisation vertritt dabei Bürger, die sich durch den
Betrieb des AKW Krümmel in ihrer Gesundheit und in ihren
Eigentümer-Interessen gefährdet sehen. Darüber hinaus ist der Reaktor
nicht ausreichend gegen terroristische Anschläge geschützt.
Greenpeace beruft sich auf das Atomgesetz, das den Widerruf der
Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers
ermöglicht. Bis heute hat Vattenfall die technischen Probleme des
Reaktors nicht unter Kontrolle bringen können.

"Die Kläger wollen nicht weiter mit der Angst vor einem schweren
Störfall leben", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler.
"Schleswig-Holsteins Atomaufsicht handelt fahrlässig, wenn sie
Vattenfall nicht die Betriebsgenehmigung entzieht."

Sollte die von Christian von Boetticher (CDU) geführte
Atomaufsicht den Antrag ablehnen oder verschleppen, wird Greenpeace
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben.
Erst am vergangenen Freitag hatte Boetticher in einem Schreiben an
Greenpeace erklärt, die Überprüfung der Pannen in Krümmel würde "noch
einige Zeit in Anspruch nehmen".

"Vor den Wahlen im Bund und in Schleswig-Holstein Ende September
sind unsichere Atomreaktoren die Achillesferse der CDU", sagt Edler.
"Boetticher will eine Entscheidung über den Betrieb von Krümmel erst
nach der Wahl fällen."

Im Atomgesetz zählt die Zuverlässigkeit und Fachkunde des
Betreibers zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den
Betrieb eines Atomkraftwerks. Ist die Zuverlässigkeit nicht mehr
gegeben, kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden. Nach
Auffassung von Greenpeace ist dies der Fall: Ein Kurzschluss im
Transformator hat im Sommer 2007 zu einem Brand auf dem AKW-Gelände
geführt. Zwei Jahre lang war der Reaktor daraufhin abgeschaltet,
überprüft und repariert worden. Doch nach dem Wiederanfahren Ende
Juni 2009 kam es innerhalb von zwei Wochen erneut zu drei Störfällen.
Seitdem ist der Reaktor außer Betrieb.

Nach dem erneuten Kurzschluss im Transformator am 4. Juli 2009
musste Vattenfall weitere Fehler zugeben: Ein vorgeschriebenes
Messgerät an dem defekten Transformator war vor dem Wiederanfahren
des Meilers nicht installiert worden. Eine Untersuchung zu defekten
Brennelementen ist zudem noch nicht abgeschlossen. Wegen einer von
der Atomaufsicht vorgeschriebenen Audio-Überwachung im Leitstand des
AKW - vergleichbar mit der Black-Box in Flugzeugen - hat Vattenfall
das Land Schleswig-Holstein verklagt, anstatt die Anordnungen
umzusetzen.

Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Mathias Edler,
Tel. 0151-180 53 404, oder Pressesprecherin Simone Miller, Tel.
0171-870 6647. Internet: www.greenpeace.de.

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343
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