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Bundeswahlleiter wird Arbeit der OSZE-Beobachter zur Bundestagswahl unterstützen

Geschrieben am 10-08-2009

Wiesbaden (ots) - Die Entscheidung der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Einladung der
Bundesregierung zu folgen und die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag zu
begleiten, hat der Bundeswahlleiter ausdrücklich begrüßt. "Wir werden
die Beobachter der OSZE bei ihrer Arbeit nach Kräften unterstützen
und freuen uns auf den fachlichen Austausch", erklärte
Bundeswahlleiter Roderich Egeler.

Die Bundesregierung hatte die OSZE entsprechend den Vereinbarungen
zwischen den Teilnehmerstaaten zu einer Wahlbeobachtung eingeladen.
Nach dem Besuch einer Delegation im Juli dieses Jahres hatte die OSZE
in einem Bericht vom 5. August eine Beobachtung angekündigt. Von
Mitte September bis Anfang Oktober werden zwölf Beobachter in
Deutschland unter anderem den rechtlichen Rahmen der Bundestagswahl,
den Wahlkampf der Parteien, die Berichterstattung in den Medien sowie
den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. Dabei soll es auch zu einem
fachlichen Austausch mit dem Bundeswahlleiter kommen.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist er bei diesem
fachlichen Austausch mit den Wahlbeobachtern der OSZE auch gerne zu
einem Gespräch über das Zulassungsverfahren von Parteien zur
Bundestagswahl bereit. "Sollten die OSZE-Beobachter hierzu Nachfragen
haben, werden wir selbstverständlich diese beantworten und umfassend
die nach Recht und geltendem Gesetz vollzogene Anerkennung von
politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl nach § 18
Absatz 4 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes detailliert vorstellen",
betonte Egeler.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Korrektur von
Entscheidungen des Bundeswahlausschusses - dem der Bundeswahlleiter
vorsteht - zur Zulassung von politischen Vereinigungen als Parteien
zur Bundestagswahl durch den Bundeswahlausschuss selbst nicht
möglich. Roderich Egeler betonte, dass der Bundeswahlausschuss seine
Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffe, er wies aber auch darauf
hin, dass er die in einigen Medien geführte Debatte um das
Bundeswahlgesetz positiv bewerte. "Messlatte für die Entscheidungen
der Wahlorgane kann nur das geltende Recht sein. Es ist jedoch
Ausdruck einer lebendigen Demokratie, geltende Gesetze und
Verordnungen fortlaufend zu diskutieren und Anregungen zu deren
Überprüfung zu geben."

Das derzeit einzig zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen des
Bundeswahlausschusses ist gemäß § 49 Bundeswahlgesetz der Einspruch
innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag. Dies hat das
Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Beschluss vom 31. Juli
2009 noch einmal bestätigt (Vgl. Pressemitteilung vom 7. August
2009).

Der Bundeswahlausschuss hatte am 17. Juli 2009 über die Zulassung
von politischen Parteien zur Bundestagswahl am 27. September 2009
entschieden. Dabei hatte der Ausschuss neben den acht im Deutschen
Bundestag oder einem Landtag vertretenen Parteien 21 politische
Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Nicht
anerkannt hatte der Bundeswahlausschuss 31 weitere politische
Vereinigungen, die nach der gesetzlichen Definition in § 2 des
Parteiengesetzes nicht den rechtlichen Anforderungen für den
Parteistatus genügten. In seiner Sitzung am 6. August 2009 entschied
der Bundeswahlausschuss dann über vier Beschwerden gegen die
Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 31. Juli 2009 über die
Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten. Diese vier Beschwerden
wurden vom Bundeswahlausschuss abgelehnt (Vgl. Pressemitteilung vom
6. August 2009).

Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Riede,
Telefon: (0611) 75-2325,
E-Mail: presse@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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