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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: bwin darf in Bayern keine Sportwetten anbieten / Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtlich zulässig / Lotto Bayern begrüßt Entscheidung

Geschrieben am 07-08-2009

München (ots) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat
bestätigt, dass der kommerzielle Glücksspielanbieter bwin seine
Sportwetten nicht in Bayern anbieten darf. Nach dem jetzt bekannt
gewordenen Beschluss vom 22. Juli 2009 (Az. 10 C 09.1184 u. 10 CS
09.1185) können die Behörden weiter gegen den in Bayern illegalen
Anbieter bwin vorgehen. Daneben können bei illegalen Sportwetten auch
die Internet-Zugangsanbieter und die Finanzdienstleister
ordnungsrechtlich in Anspruch genommen werden. Der VGH hat nochmals
betont, dass der Glücksspielstaatsvertrag sowohl verfassungs- als
auch europarechtlich zulässig ist. Er verwies auch darauf, dass das
Internetangebot von bwin in allen 16 Bundesländern illegal ist.

"Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich", sagte Erwin Horak,
Präsident der Bayerischen Lotterieverwaltung und beim Deutschen
Lotto- und Totoblock verantwortlich für die staatliche Sportwette
ODDSET. "Deutschland ist mit dem gemeinwohlorientierten
Staatsvertragsmodell auf dem richtigen Weg. Der VGH hat erneut für
Bayern deutlich gemacht, dass die Behörden verstärkt gegen die
illegalen Glücksspielanbieter vorgehen können", so Horak.

Die Regierung von Mittelfranken untersagte bwin, über das Internet
öffentliches Glücksspiel anzubieten oder zu bewerben und drohte im
Falle der Zuwiderhandlung mit Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe.
Hiergegen hat bwin Klage eingelegt und vorläufigen Rechtsschutz
begehrt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im vorläufigen
Rechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.
Hiergegen legte der Freistaat Bayern erfolgreich Beschwerde ein, so
dass die Behörden weiter gegen bwin vorgehen können.

Das gemeinwohlorientierte Staatsvertragsmodell dient vorrangig den
Zielen des Spielerschutzes und der Suchtprävention. Als erfreuliche
Nebenfolge fließt ein Teil der Umsätze der Förderung des Gemeinwohls
und des Sports zu. Illegale Glücksspielanbieter halten sich nicht an
die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages, wodurch auch vielen
gemeinnützigen Institutionen Fördergelder aus Glücksspielmitteln
verloren gehen. Die Entscheidung des VGH ist ein weiterer wichtiger
Schritt auf dem Weg, dem illegalen Glücksspiel endgültig einen Riegel
vorzuschieben.

Originaltext: ODDSET
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62411
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62411.rss2

Pressekontakt:
Oliver Fisch
Staatliche Lotterieverwaltung Bayern
Oliver.Fisch@lotto-bayern.de
Telefon: 089 - 28655525
Fax: 089 - 28655241
www.lotto-bayern.de
www.oddset.de


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