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DStGB warnt vor "Impfchaos" bei Schweinegrippe: Bund und Länder müssen unverzüglich für Klarheit sorgen

Geschrieben am 07-08-2009

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
fordert Bund und Länder auf, unverzüglich die organisatorischen und
finanziellen Voraussetzungen für die Impfungen gegen die
Schweinegrippe zu treffen. "Es muss schnellstmöglich geklärt werden,
welcher Personenkreis eine freiwillige Schutzimpfung erhalten kann,
inwieweit der öffentliche Gesundheitsdienst in die Impfaktion
eingebunden werden soll und wie die Kostenerstattung geregelt wird",
forderte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd
Landsberg, heute in Berlin.

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf
schafft nach Auffassung des DStGB keine ausreichende Klarheit,
insbesondere über die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes
(ÖGD) und der Kommunen. Der Verordnungsentwurf schreibt dem ÖGD zwar
eine zentrale, koordinierende Funktion zu, ohne näher zu beschreiben,
was damit gemeint ist und wie die Kostenfrage geklärt werden soll.
Unklar bleibt auch welche Rolle den niedergelassenen Ärzten, den
betriebsärztlichen Stellen oder den Krankenhausärzten zugedacht ist.
"Es ist davon auszugehen, dass flächendeckend in den meisten
Gesundheitsämtern die Übernahme der kompletten Impfleistung ohne
Kostenerstattung durch den ÖGD nicht möglich sein wird, wenngleich
wir in der Koordinierung eine sinnvolle und wichtige Rolle des ÖGD
sehen", erklärte Landsberg. Er erwartet eine klare Aussage, für
welche Personengruppen die Ärzte, die Gesundheitsämter oder die
Betriebsärzte zuständig sein sollen.

Der DStGB fordert darüber hinaus die Einbeziehung der
ehrenamtlichen Feuerwehrleute und sonstigen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer im Katastrophen- und Rettungsdienst in die
erste Impfwelle. "Es sind gerade diese ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer, die in Ausübung ihres Dienstes mit Erregern in Kontakt kommen
können und die es nach unserer Auffassung bestmöglich zu schützen
gilt", betonte Landsberg. Eine Beschränkung nur auf die
Berufsfeuerwehren ist nicht nachvollziehbar.

Der DStGB sieht die Krankenkassen in der Pflicht, die Impfungen zu
finanzieren. "Auch in den Fällen, in denen der ÖGD an der
Durchführung beteiligt ist, müssen die Impfkosten durch die
Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Der ÖGD kann nicht
ohne Kostenerstattung zu Leistungen verpflichtet werden, die zum
Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zählen", so
Landsberg. Die Panikmache der Gesetzlichen Krankenversicherung über
die Kostenfolgen hält der DStGB für überzogen. Landsberg fordert die
gesetzlichen Krankenkassen auf, sich nunmehr konstruktiv in den
Abschluss erforderlicher Impfvereinbarungen mit den Ländern
einzubringen anstatt Panikmache aufgrund Kostenfolgen zu betreiben.

Abschließend forderte Landsberg alle Beteiligten, insbesondere die
Medien, zu einem sachlichen Umgang mit der Schweinegrippe auf.
"Panikmache hilft niemandem", betonte Landsberg. Die Bürgerinnen und
Bürger erwarten sachliche Informationen und zwischen Bund und Ländern
abgestimmte wirksame Schutzmaßnahmen. Landsberg sieht die Länder gut
gegen eine mögliche Influenzapandemie in Deutschland gerüstet. "Die
in allen Ländern entwickelten Influenza-Pandemiepläne haben sich in
Zusammenarbeit mit den öffentlichen Gesundheitsämtern bei der
Bekämpfung der Ausbreitung von Influenza A/H1N1 in den letzten Wochen
als gute Grundlage erwiesen. Panikmache einzelner Medienvertreter
hilft hier nicht weiter, sondern verunsichert die Bevölkerung
zusätzlich", so Landsberg abschließend.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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