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Rheinische Post: Eltern und Staat Kommentar Von Reinhold Michels

Geschrieben am 06-08-2009

Düsseldorf (ots) - Den Rechtsstaat zeichnet neben manch anderem
aus, dass er Minderheiten vor der faktischen Macht der Vielen
schützt, dass er gegebenenfalls den Staat selbst vor dem Recht eines
Einzelnen klein macht. Ein Riesensprung für die Menschheit, die im
Rechtsstaat lebt. Die Rechte der Allgemeinheit und diejenigen
Einzelner müssen immer wieder ausbalanciert, gegeneinander abgewogen
werden, damit Mehrheit und Minderheit zu ihrem Recht kommen. Die
Waage halten Gerichte; wo es um Grundrechte geht:, das
Bundesverfassungsgericht.
Es hat jetzt den Angehörigen einer religiösen Minderheit in einer
wichtigen und klugen Entscheidung aufgezeigt, dass sie den Bogen
ihrer Rechte als Minderheit nicht überspannen darf, konkret: dass sie
den Rechtsfrieden stört, wenn sie die Schulpflicht ihrer Kinder mit
absurd befremdlichen Argumenten gegen gewachsene Brauchtumspflege und
Sexualdelikt-Aufklärung missachtet. Wer seine Kinder nicht mit
schulischem Karnevalstreiben und bestimmten Unterrichtszielen in
Berührung kommen lassen möchte, nimmt zwar sein Erziehungs-Grundrecht
wahr, aber das Kindeswohl verfehlt er. Das muss im Konflikt zwischen
Eltern- und Staatsrecht auf Erziehung immer den Ausschlag geben.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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