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Neues Deutschland: zum Bundesverfassungsgericht rügt regierung wegen verfassungswidriger Behinderung des BND-Untersuchungsausschusses

Geschrieben am 23-07-2009

Berlin (ots) - Der Untersuchungsausschuss sollte eigentlich das
Unrecht klären, das Menschen auf Regierungsanweisung hin oder unter
Duldung der Regierung angetan wurde. Menschen, die ohne Verschulden
in den Sog der Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September 2001
geraten sind. Er sollte klären, welchen Anteil Deutschland am Krieg
gegen Irak hatte, während die Schröder-Fischer-Regierung sich für die
Kritik an den Amerikanern feiern ließ. Insofern war der Ausschuss ein
Gremium zur nachträglichen Feststellung von Recht und Unrecht.
Ungeschehen konnte er nichts machen.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nun
höchstrichterlich bestätigt, was die Kritik der Opposition von Anfang
an war. Er hat nicht einmal seine beschränkte Mission erfüllen
können. Er hat nicht ans Tageslicht gebracht, was notwendig gewesen
wäre. Wenn der Umgang mit den Anträgen der Opposition rechtswidrig
war, hätte ein rechtskonformer Umgang wahrscheinlich ein anderes
Ergebnis zur Folge gehabt.
Dass die unrechtmäßig vorenthaltenen Informationen nun zur Verfügung
gestellt würden, ist kaum zu erwarten. Die Rechte der Opposition
sollen nicht nachträglich hergestellt, sondern künftig beachtet
werden, wie die Koalition sich festzustellen beeilt. Damit wird der
Opposition quasi postum Recht gegeben. Ungeschehen macht dies das
Unrecht nicht. Und Kurnaz und den anderen Betroffenen wird neues
Unrecht angetan.

Originaltext: Neues Deutschland
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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