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Stübgen: Europa gestalten - nicht verhindern

Geschrieben am 23-07-2009

Berlin (ots) - Zur Diskussion über die Beteiligung von Bundestag
und Bundesrat in EU-Angelegenheiten erklärt der Europapolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:

Der Deutsche Bundestag muss bei der jetzt notwendigen Gesetzgebung
zum neuen Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon zwingend
berücksichtigen, dass ihm nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes eine besondere Verantwortung im Rahmen der
Mitwirkung in Angelegenheiten der EU zukommt. Diese
Integrationsverantwortung muss der dynamischen Vertragsentwicklung
des europäischen Integrationsprozesses Rechnung tragen und
innerstaatlich den verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligungsrechten
des Bundestages und, sofern die Länder betroffen sind, des
Bundesrates nach Art. 23 GG genügen. Ein erneutes Scheitern des
Begleitgesetzes in Karlsruhe kann sich niemand leisten. Die
Neufassung des Begleitgesetzes muss folgende Punkte beinhalten.

I. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen
Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil sehr genau, in
welchen Fällen die Beteiligungsrechte ausgestaltet werden müssen.
Diese zwingenden Mindestvorgaben müssen in einem Gesetz über die
Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat geregelt
werden. Damit wird sofort ersichtlich, wie die Vorgaben aus dem
Urteil umgesetzt worden sind.

Es handelt sich dabei u.a. um die Mitwirkungspflichten der
nationalen Parlamente, bei denen der Vertrag von Lissabon nicht
hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar ist. Dazu gehören u. a. die
Flexibilitätsklausel des Art. 352 AEUV, die
Brückenklauseln für den Übergang von der Einstimmigkeit zur
Mehrheitsentscheidung, die Verfahren zur vereinfachten Änderung der
Verträge gemäß Art. 48 AEUV und die Entwicklungsklauseln im
Strafrecht und im Familienrecht.

Es sollte auch selbstverständlich sein, dass in der Vorlage der
Parlamentsvorbehalt sowie die Einvernehmensherstellung aus der
Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung
(BT-Drs.-Nr. 16/13169) enthalten sein werden, zu der sich die
Bundesregierung im Falle der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten und bei
Vertragsänderungen verpflichtet hat.

II. Mitwirkungsrechte in einem Gesetz regeln
Der bisherigen Lösung, die Beteiligungsrechte des Parlamentes in
einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bundestag und
Bundesregierung (BBV) zu regeln, hat das Verfassungsgericht eine
eindeutige Absage erteilt. Die Vereinbarung ist weder von ihrer nicht
eindeutigen Rechtsnatur noch ihrem Inhalt nach ausreichend, um die in
Art. 23 GG festgelegten Mitwirkungsrechte verfassungskonform
auszugestalten. Die Regelungen der BBV müssen deshalb in ein
Mitwirkungsgesetz aufgenommen werden. Bislang noch bestehende
Auslegungsschwierigkeiten müssen dabei beseitigt werden.

Von besonderer Bedeutung für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist
die Bindungswirkung der Stellungnahmen des Deutschen Bundestages für
die Bundesregierung: Vor Festlegung ihrer Verhandlungsposition muss
die Bundesregierung zukünftig dem Bundestag Gelegenheit zur
Stellungnahme geben. Gibt der Bundestag dann eine Stellungnahme ab,
muss diese für die Bundesregierung bindend sein; sie könnte davon in
den Verhandlungen auf europäischer Ebene nur abweichen, wenn
zwingende außen- und integrationspolitische Gründe dies erforderten
(verbindliche Stellungnahmen).

Bei Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten nach Artikel 23 Absatz 3
Satz 1 GG muss die Bundesregierung bei mangelnder Durchsetzbarkeit
einen Parlamentsvorbehalt einlegen und Einvernehmen mit dem Deutschen
Bundestag vor einer abweichenden Ratsentscheidung herstellen
(Parlamentsvorbehalt).

III. Zeitplan nicht durch überzogene Forderungen gefährden
Das Bundesverfassungsgericht macht die Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon von dem Inkrafttreten
eines neuen Begleitgesetzes abhängig. Der Deutsche Bundestag hat
durch einen ehrgeizigen Zeitplan sichergestellt, dass das
Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen
werden kann und das Gesetz am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt. Alles,
was diesen Fahrplan gefährdet, lehnen wir strikt ab. Das betrifft
insbesondere Forderungen, den Vertrag von Lissabon unter einen
völkerrechtlichen Vorbehalt zu stellen. Einen solchen Vorbehalt hat
das Bundesverfassungsgericht in keiner Weise gefordert. Andere
Überlegungen zur Einführung eines neuen
Integrationskontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht
sollten auf die nächste Legislaturperiode vertagt werden.
Wir sehen beim jetzigen Stand der Gespräche gute Chancen, dass wir
diesen ehrgeizigen Zeitplan umsetzen werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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