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AOK: Wirkstoffgleiche Medikamente sind austauschbar / Arzt hat Therapiehoheit und gewährleistet Patientensicherheit

Geschrieben am 20-07-2009

Berlin (ots) - Zur aktuellen Kritik einzelner Pharmaverbände,
Nachahmerpräparate (sogenannte Generika) wären nicht austauschbar und
würden die Patientensicherheit gefährden, meldet sich jetzt die AOK
zu Wort und weist die Vorwürfe als unnötige Panikmache der
Pharmalobby zurück: "Wir lassen es nicht zu, dass die Pharmalobby mit
ihren Angriffen den Arzt als Therapieverantwortlichen in Frage stellt
und dazu noch die Patienten verunsichert", so Dr. Christopher
Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter
Chefunterhändler der AOK-Arzneirabattverträge heute in Stuttgart.

Wer von seinem Arzt ein Medikament verordnet bekomme, muss und
kann sich darauf verlassen, dass die Auswahl der Arznei vom Arzt
stets unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes erfolgt. Hermann:
"Wer hieran zweifelt, unterstellt dem gesamten ärztlichen Berufsstand
mangelnde Verantwortung und Inkompetenz. Außerdem würden sich
Patienten mit Recht massenhaft beschweren, was nicht der Fall ist. Im
Gegenteil: Die bestehende Arzneimittelsicherheit wird durch die
AOK-Rabattverträge noch gestärkt, weil zwei Jahre lang ein Wechsel
der Produkte entfallen kann."

Die Pharmalobby betreibe ein paradoxes Spiel: Einerseits wolle sie
den Austausch von wirkstoffgleichen Medikamenten verhindern, weil
Beipackzettel rabattierter wie nicht rabattierter Arzneimittel bei
gleichem Arzneiwirkstoff nicht komplett identische Anwendungsgebiete
ausweisen würden. Andererseits habe die Pharmaindustrie den Austausch
wirkstoffgleicher Arzneimittel selbst forciert. Hermann: "Jedes
Pharmaunternehmen hat doch ein eigenes Interesse daran, mit seinem
Generikum möglichst alle wesentlichen Krankheiten abzudecken, für die
sich der jeweilige Wirkstoff bewährt hat. Fälle, in denen der Patient
im Beipackzettel sein Anwendungsgebiet nicht findet, können deshalb
nur Ausnahmefälle sein. Sollte das vorkommen, muss der Hersteller den
Arzt umfassender und schneller informieren."

Im Praxisalltag hat der Arzt seinen Patienten im Blick und nicht
vorrangig Verordnungsregeln. "Mittlerweile müsste es doch jedem klar
sein: Das Generikum enthält den exakt identischen Wirkstoff wie das
Originalmedikament", sagt Dr. Franz Ailinger, Allgemeinarzt im
schwäbischen Lichtenstein. Selbstverständlich gehöre es zur Sorgfalt
des Arztes, Arzneimittel zu verschreiben, deren Wirkstoffe für die
jeweilige Therapie zugelassen sind.

Ailinger: "Bei Generika, deren Gleichwertigkeit zum
Originalarzneimittel nachgewiesen ist, besteht deshalb kein
therapierelevantes Problem, wenn ein einzelnes Anwendungsgebiet im
Beipackzettel nicht aufgeführt ist. Verordne ich so ein Medikament
oder eines, das durch die Apotheke entsprechend ausgetauscht werden
soll, so kläre ich den Patienten selbstverständlich hierüber auf. Es
ist doch einfach Unsinn, aufgrund einer fehlenden Nennung im
Beipackzettel, das ganze Generikasystem der Austauschbarkeit in Frage
zu stellen. Vielmehr muss sich doch der Hersteller schnellstens
bemühen, eine Zulassung seines Präparates für dieselben
Anwendungsbereiche wie das Originalarzneimittel zu erhalten oder aber
bereits bestehende Zulassungen auch im Beipackzettel zu
berücksichtigen."

Hierbei hat der Arzt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner
Seite. Dort wird die Rechtsauffassung aktuell nochmals bestätigt, was
auch jedem Laien klar sein müsste: "Generika sind aufgrund ihrer
absoluten Gleichwertigkeit zum Originalarzneimittel auch in denselben
Anwendungsgebieten wie das Original wirksam. Oft kommen sie sogar aus
derselben Produktionslinie. Deshalb steht der Austauschbarkeit
wirkstoffgleicher Arzneimittel nichts im Wege. Die Frage der
Information des Patienten ist eine ganz andere Frage, die an die
Ärzte und Pharmahersteller zu richten ist", so Franz Knieps,
zuständiger Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium.

Für AOK-Chefunterhändler Hermann muss deshalb dringend mehr
Klarheit und Sachlichkeit in das Thema, wenn schon über
Austauschbarkeit und Anwendungsgebiete von Generika diskutiert werde:
"Jeder Austausch von Argumenten führt ins Leere, wenn die zwei
Grundfragen 'Für welche Anwendungsgebiete wirkt das Generikum?' und
'Wie wird der Patient darüber aufgeklärt?' so miteinander vermischt
werden, wie das die Pharmalobby tut."

Der Arzt habe alle Möglichkeiten, die Verordnung von Medikamenten
ganz auf den Patienten auszurichten. Hermann: "Falls der Arzt im
Bereich der Generika ausnahmsweise trotz Wirkstoffidentität ein
bestimmtes Arzneimittel wegen einer Nischenindikation verordnen will,
kann er den Austausch durch den Apotheker ausschließen."

Im Übrigen haben laut Hermann, die jetzt hauptsächlich von den
zwei bisherigen Generika-Marktführern über den Branchenverband "Pro
Generika" geäußerten Bedenken an der Austauschbarkeit fatale Folgen
für die Generikaindustrie insgesamt: "Sehr häufig finden sich in den
alten Zulassungsunterlagen der Originalanbieter unbedeutende
Anwendungsgebiete, die kaum Therapierelevanz besitzen und die in
keinem Beipackzettel eines Generikums zu finden sind. So hätten
Firmen wie Hexal, Ratiopharm und alle anderen in diesem Markt keine
Perspektive mehr, denn das Geschäftsmodell der Generikaindustrie, das
auf Austausch basiert, wäre am Ende."

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Gabriele Hauser-Allgaier
Telefon: 030 / 346 46 2312
E-Mail: gabriele.hauser-allgaier@bv.aok.de


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